Gefahr per Mausklick: Staatssekretär warnt vor illegalen Schlankheitsmitteln aus dem Internet

Stippvisite bei der Überwachung: Dr. Hannes Kopf, Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Verbraucherschutzministerium, hat sich im Landesuntersuchungsamt (LUA) in Mainz über die Arbeit des dortigen Instituts für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung informiert. Ein Thema beim Rundgang durch die Labore war das schier unerschöpfliche Internet-Angebot an vermeintlich harmlosen Nahrungsergänzungsmitteln, die sich bei der Analyse tatsächlich als gefährliche illegale Arzneimittel entpuppen.

„Das Internet birgt viele Möglichkeiten, aber auch Risiken. Gesundheitsschädliche Produkte sind oft nur einen Mausklick entfernt“, warnte Dr. Kopf. So weise das LUA in Mainz beispielsweise in vermeintlich natürlichen Schlankheitsmitteln immer wieder die gesundheitsschädliche Substanz Sibutramin nach. Der appetithemmende Arzneistoff ist wegen seiner starken Nebenwirkungen bereits seit Jahren verboten. Er kann den Blutdruck stark erhöhen und akute Herzerkrankungen hervorrufen. Sogar Todesfälle sind bekannt.

Das Problem: Beim Kauf im Internet ist oft nicht ersichtlich, woher Produkte stammen und was für eine Qualität sie haben. Schlankheitsmittel etwa werden häufig als Naturprodukte aus Pflanzenextrakten beworben; ein Hinweis auf hochwirksame Substanzen fehlt. „Unredliche Hersteller oder Vertreiber nutzen die Anonymität des Internets gezielt aus, um Käufer zu täuschen“, sagte Kopf. Betreiber fragwürdiger Internet-Shops hätten ihren Sitz meist im Ausland und entzögen sich dadurch der Verfolgung durch die hiesigen Behörden.

Dr. Kopf riet Verbrauchern dringend davon ab, Schlankheitsmittel im Internet zu kaufen. „Wenn Produkte damit werben, schnell und mühelos die Pfunde purzeln zu lassen und zudem ausschließlich über das Internet vertrieben werden, sollten alle Alarmsignale angehen.“

Wer mit solchen Mitteln Geld verdienen wolle, mache sich strafbar. Dr. Kopf: „Schlankheitsmittel mit Sibutramin sind illegale Arzneimittel. Wer damit handelt, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden kann.“

 

Hintergrund

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) mit seinen rund 540 Mitarbeitern ist - neben anderen Aufgaben z.B. in der Bekämpfung von Tierseuchen oder Infektionskrankheiten beim Menschen - auch ein fachliches Standbein der staatlichen Lebensmittelüberwachung in Rheinland Pfalz. Ein weiteres Standbein sind die Kommunen. Ihre rund 120 Lebensmittelkontrolleure überprüfen Lebensmittelgeschäfte, Hersteller, den Handel und Gaststätten. Dabei entnehmen sie Proben, die dann an den fünf Standorten des LUA in Koblenz, Landau, Mainz, Speyer und Trier untersucht werden.

Im Mainzer Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung des LUA arbeiten Lebensmittelchemiker, Apotheker, Labormitarbeiter, Weinkontrolleure und Verwaltungskräfte an der Untersuchung und Beurteilung von Wein und anderen alkoholhaltigen Getränken, Arzneimitteln und Kosmetika aus ganz Rheinland-Pfalz. 

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