Die Anwaltliche Beratungsstelle Landau bietet seit 100 Tagen ihre Dienste an. Staatssekretär Dr. Hannes Kopf wird sich gemeinsam mit dem Präsidenten des OLG Zweibrücken, Herrn Willi Kestel, aus diesem Anlass vor Ort am 10.03.2015 um 15.30 Uhr nach dem Sachstand erkundigen und sich bei den das Projekt maßgeblich unterstützenden Personen, der Präsidentin des Landgerichts Landau in der Pfalz, Ulrike Müller-Rospert, und der Vorsitzenden des Anwaltsvereins für den Landgerichts-Bezirk Landau in der Pfalz e.V., Rechtsanwältin Gabriele Schenkenberger, bedanken.
Der Staatssekretär steht für ein Gespräch mit der Presse zur Verfügung.
Termin: 10.3.2015
Zeit: 15.30 Uhr
Ort: Anwaltliche Beratungsstelle Landau im Landgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz
Information:
In vielen Fragen des täglichen Lebens ist die Hilfe rechtskundiger Personen erforderlich. Finanziell bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht der Staat die Inanspruchnahme dieser Hilfe durch die Übernahme der hierfür anfallenden Kosten nach dem Beratungshilfegesetz. Bisher haben die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Beratungshilfe ausschließlich in ihren Kanzleiräumen erteilt. Für viele mittellose Rechtssuchende, insbesondere für Jugendliche, besteht aber eine gewisse Hemmschwelle, eine Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen.
Diese Hemmschwelle soll durch die anwaltlichen Beratungsstellen abgebaut werden. Sie ist erfahrungsgemäß bei öffentlichen Einrichtungen (z.B. Gerichten oder Häusern des Jugendrechts) geringer. Deshalb hat die rheinland-pfälzische Justiz anwaltliche Beratungsstellen eingerichtet.
Die anwaltlichen Beratungsstellen sind öffentliche Einrichtungen. Mittellose Bürgerinnen und Bürger, die ein rechtliches Problem haben, erhalten dort eine schnelle, unbürokratische und kostenlose Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Kooperationspartner der Justiz sind die örtlichen Anwaltsvereine. Sie bieten die Beratung grundsätzlich einmal wöchentlich an. Auch die beiden rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern unterstützen das Projekt.
Die anwaltlichen Beratungsstellen stehen grundsätzlich für Fragen aus sämtlichen Rechtsgebieten wie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Sozialrecht offen. Einer vorherigen Terminabsprache bedarf es nicht. Im besten Fall führt die Beratung bereits zu einer endgültigen Bereinigung der Angelegenheit, noch bevor daraus ein Rechtsstreit entsteht. Ist eine abschließende Beratung in der anwaltlichen Beratungsstelle nicht möglich, wird die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern unter Umständen empfehlen, den Weg der sonst üblichen Beratungshilfe zu gehen. Hierzu wird den Rechtssuchenden eine kurze Bescheinigung ausgestellt. Die Beratungsstelle befindet sich im Landgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz, und ist mittwochs von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr besetzt.
Die anwaltliche Beratungsstelle in Landau in der Pfalz ist die sechste in Rheinland-Pfalz. Seit 2010 bestehen Beratungsstellen bei den Amtsgerichten Bad Kreuznach und Pirmasens sowie bei den Häusern des Jugendrechts in Ludwigshafen am Rhein, Mainz. und Kaiserslautern.
Weitere Informationen unter: http://www.mjv.rlp.de/Ministerium/Anwaltliche-Beratungsstellen/