| Staatsanwaltschaft Zweibrücken

Iris Weingardt folgt auf Martin Graßhoff als Behördenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken

Das Bild zeigt von links nach rechts: Iris Weingardt und Justizminister Herbert Mertin.

Im Mainzer Justizministerium wurde heute der personelle Wechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft Zweibrücken formell vollzogen: Iris Weingardt wurde von Justizminister Herbert Mertin zur Leiterin der Staatsanwaltschaft Zweibrücken bestellt. Sie tritt damit die Nachfolge von Martin Graßhoff an, der seit April 2017 die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken führt.

Der Minister gratulierte Weingardt herzlich zur Übertragung ihres neuen Amtes und wünschte ihr für die bevorstehenden Herausforderungen Tatkraft, Erfolg und eine glückliche Hand. „Mit Ihnen haben wie eine ebenso engagierte wie qualifizierte neue Leiterin für die Staatsanwaltschaft Zweibrücken gefunden. Sie haben sich in all ihren bisherigen Verwendungen bestens bewährt. Ich freue mich auf die zukünftige Zusammenarbeit mit Ihnen und weiß die Staatanwaltschaft Zweibrücken in guten Händen“, so Mertin.

Information:

Iris Weingardt trat im Februar 1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein, wo sie im Mai 1997 auch auf Lebenszeit ernannt wurde. Von Mai 2004 bis Januar 2005 war sie an die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken abgeordnet. 2005 erfolgte eine Abordnung an der Staatsanwaltschaft Zweibrücken, wohin sie im Dezember 2005 auch versetzt wurde. 2011 und 2012 folgten erneute Abordnungen an die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken, wo Iris Weingardt im Mai 2012 auch zur Oberstaatsanwältin ernannt wurde. Im Mai 2013 erfolgte der Wechsel zurück zur Staatsanwaltschaft Zweibrücken, deren stellvertretende Behördenleiterin sie seither war.

Martin Graßhoff trat im Juli 1998 zunächst als Richter bei dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz. Es folgten Stationen als Staatsanwalt bei den Staatsanwaltschaften Kaiserslautern und Zweibrücken, wo er 2001 auch zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt wurde. Nach Abordnungen an die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken im Jahr 2007 sowie an das Ministerium der Justiz im Jahr 2009 wurde er 2010 zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mainz befördert. Im Mai 2011 wurde er ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Von Oktober 2012 bis Juni 2015 übernahm er bei der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken die Funktion eines Leitenden Oberstaatsanwalts. Ab 1. Juni 2015 war Martin Graßhoff als Leitender Oberstaatsanwalt Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Am 25. April 2017 erfolgte seine Ernennung zum Generalstaatsanwalt.

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ist eine von vier Staatsanwaltschaften im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken. Bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken sind derzeit rund 45 Personen beschäftigt, darunter 13 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie vier Amtsanwältinnen und Amtsanwälte.

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