„Zu der Digitalisierung und Modernisierung der rheinland-pfälzischen Justiz leistet das Landessozialgericht einen maßgeblichen Beitrag. Bereits seit 2006 nimmt unsere Sozialgerichtsbarkeit flächendeckend am elektronischen Rechtsverkehr teil. Wobei das Landessozialgericht bereits seit Oktober 2005 ‚am Netz‘ ist. Ihre fortschrittliche Arbeitsweise dürfte zu den bundesweit kürzesten Verfahrensdauern bei den hier anhängigen Berufungsverfahren beigetragen haben“, betonte Justizminister Herbert Mertin anlässlich seines heutigen Besuchs bei dem Landessozialgericht in Mainz.
So dauerten im Jahr 2015 Berufungsverfahren bei dem Landessozialgericht durchschnittlich 12,3 Monate. Im Jahr 2016 konnte die Verfahrensdauer auf durchschnittlich 12,1 Monate verkürzt werden. Der elektronische Rechtsverkehr hat sich in der Sozialgerichtsbarkeit bereits in unzähligen Verfahren bewährt und ist seit vielen Jahren fester Bestandteil des Rechtsalltags.
„Die gewonnenen Erfahrungen verdeutlichen: Die Kommunikation mit den Gerichten per Mausklick erleichtert ein bürgernahes Arbeiten. Deshalb freue ich mich, Ihnen heute vor Ort für Ihre gute Arbeit danken zu können“, erklärte der Minister gegenüber dem Präsidenten des Landessozialgerichts, Ernst Merz, stellvertretend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Durch den elektronischen Rechtsverkehr können, Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Schriftstücke rechtswirksam, sicher und schnell auf elektronischem Weg bei rheinland-pfälzischen Gerichten eingereicht werden. Die Verwendung aktueller Verschlüsselungsstandards und einer qualifizierten elektronischen Signatur gewährleistet, dass sensible Daten und Dokumente unverfälscht und vertraulich vom Absender an das Gericht übermittelt werden können.
In letzter Zeit war neben den verstärkten Zugängen elektronischer Eingänge aus der Anwaltschaft insbesondere die neu hinzu kommende Teilnahme größerer Sozialversicherungsträger positiv zu verzeichnen. Zudem ist beabsichtigt, ab dem 1.April 2017 auch die gerichtliche Kommunikation zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Landessozialgericht auf elektronischem Wege zu führen.
Trotz der Zuwanderung nach Deutschland ist der erwartete Anstieg der Eingangszahlen in der rheinland-pfälzischen Sozialgerichtsbarkeit bislang nicht festzustellen. Die Eingangszahlen der Sozialgerichte sind 2016 gegenüber 2015 um etwa 8% zurückgegangen. Lediglich beim Landessozialgericht ist ein Anstieg von 9% festzustellen.
Information:
Das Landessozialgericht entscheidet über alle Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Sozialgerichte in Rheinland-Pfalz. Es hat seinen Sitz in Mainz. Ähnlich wie die Sozialgerichte hat es Fachsenate, denen die Streitigkeiten je nach Zuständigkeit zugewiesen werden. Jeder Senat ist mit drei Berufsrichtern oder Berufsrichterinnen besetzt. In der mündlichen Verhandlung entscheiden diese zusammen mit zwei weiteren ehrenamtlichen Richtern oder Richterinnen.
Das Landessozialgericht (LSG) hat seinen Sitz in Mainz. Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz.