| Eindämmung des Antisemitismus

Justizminister Herbert Mertin: „Antisemitismus gemeinsam bekämpfen / Islamfeindlichkeit ist hierfür kein geeignetes Mittel!“

Porträt von Justizminister Herbert Mertin
Justizminister Herbert Mertin

Im Rahmen der aktuellen Diskussion zur Bekämpfung des Antisemitismus kritisiert Justizminister Herbert Mertin, dass hierbei zunehmend islamfeindliche Äußerungen getätigt werden.

Minister Mertin: „Ich empfinde es als hochproblematisch, wenn die Debatte über Antisemitismus missbraucht wird, um islamkritische Statements zu setzen und Muslime für vermehrte Judenfeindlichkeit verantwortlich zu machen. Der Kampf gegen Antisemitismus kann nur erfolgreich sein, wenn die Bevölkerung geschlossen und gemeinsam gegen rassistische und antisemitische Strömungen vorgeht. Islamfeindlichkeit ist hierbei kein geeignetes Mittel und schürt lediglich weiteren Hass. Gerade zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes ist es unerlässlich, der Bevölkerung die wichtigen Errungenschaften des Grundgesetzes mit Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und dem Allgemeinen Gleichheitssatz vor Augen zu führen. Die Zeit des Nationalsozialismus kann sich kein vernünftiger Mensch zurückwünschen!“

Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen von landeseigenen Fortbildungen und auch in Kooperation mit der Deutschen Richterakademie zahlreiche Fortbildungen an, die Themen wie Antisemitismus und Aufklärung zum Drittem Reich aufgreifen. Auch die Oberlandesgerichte in Zweibrücken und Koblenz haben in den vergangenen Jahren mit Wanderausstellungen zu den Rastatter Prozessen Zeichen für eine rechtsstaatliche Justiz gesetzt. Mertin erklärte hierzu: „Wichtig ist, dass wir uns weiterhin die Verbrechen des NS-Regimes vor Augen führen und Aufklärungsarbeit leisten, die an die Gräuel der Jahre von 1933 bis 1945 erinnert. Dies kann zum Beispiel durch Ausstellungen wie in Zweibrücken und Koblenz geschehen. Die Justiz in Rheinland-Pfalz leistet hierzu ihren Beitrag und bietet zudem zahlreiche Fortbildungen an. Der Kampf gegen Antisemitismus ist in unserem Fortbildungsprogramm fest verankert. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.“

Hintergrund:

Die Rastatter Prozesse waren etwa 20 große Strafverfahren mit zusammen mehr als 2000 Angeklagten, die zwischen 1946 und 1954 in der französischen Besatzungszone gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus im Rastatter Schloss durchgeführt wurden.

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