| Ausweitung der „Freischuss-Regelung“ für rheinland-pfälzische Jura-Studierende

Justizminister Herbert Mertin: Auch Wintersemester 2021/22 wird nicht auf „Freischuss-Regelung“ angerechnet

Justizminister Herbert Mertin

Aufgrund der leider erneut erforderlichen Einschränkungen des Hochschulbetriebs durch die Corona-Pandemie wird auch das derzeit laufende Wintersemester 2021/22 für Studierende der Rechtswissenschaft nicht auf den sogenannten „Freischuss“ im Rahmen der ersten juristischen Prüfung in Rheinland-Pfalz angerechnet werden.

Hierzu erklärte Justizminister Herbert Mertin heute in Mainz: „Obwohl rein digitale Lehrangebote sowie eine Mischung aus Präsenzbetrieb und Online-Lehre mittlerweile zum Alltag gehören, wird das laufende Wintersemester bei der Berechnung der Studienzeit für den Freiversuch der staatlichen Pflichtfachprüfung unberücksichtigt bleiben. Die nach wie vor bestehenden Einschränkungen und die aktuell sehr dynamische Pandemielage haben zu dieser Entscheidung geführt. Studierende, die sich bereits zum Freiversuch für das Examen im Februar 2022 angemeldet haben, können ihre Anmeldung bis zum 8. Februar 2022 beim Landesprüfungsamt für Juristen umstellen und erst am Examen im August 2022 teilnehmen. Es ist zu hoffen, dass wir alle bis dahin in ein normales Leben zurückkehren können.“

Das Wintersemester 2021/22 wird bei der Berechnung der Studienzeit für die Zulassung zum sogenannten Freiversuch in Rheinland-Pfalz nach § 5 Abs. 5 Satz 1 des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) unberücksichtigt bleiben. Die neue Regelung gilt für alle im Wintersemester 2021/22 in Rheinland-Pfalz immatrikulierten Studierenden der Rechtswissenschaft. Es wird nicht danach unterschieden, in welchem Fachsemester sich die Studierenden während des Wintersemesters 2021 befinden. Erworbene Scheine werden als Zulassungsvoraussetzungen anerkannt. Es bleibt aber dabei, dass es nur einen Freiversuch gibt.

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