Justizminister Herbert Mertin besuchte heute das Sozialgericht Speyer. Er dankte allen dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte Arbeit im Dienste der rheinland-pfälzischen Justiz: „Die Sozialgerichte in Rheinland-Pfalz leisten auf anhaltend hohem Niveau hervorragende fachliche Arbeit. In Verfahren, bei denen es für viele Menschen oft um existentielle Fragen geht – sei es in der Kranken-, Renten-, oder Arbeitslosenversicherung – sorgen Sie mit zügigen Verfahrenserledigungen für schnelle Rechtssicherheit.“
Im Gespräch mit Anette Schmidt, der Präsidentin des Sozialgerichts Speyer, erörterte der Minister die aktuelle personelle Situation, den baulichen Zustand des Gerichts und den Geschäftsanfall. Ein weiteres Thema war die immer weiter voranschreitende Einführung der elektronischen Akte in der rheinland-pfälzischen Justiz:
„In den vergangenen Monaten haben wir die elektronische Akte bereits an verschiedenen Standorten eingeführt und praktisch durchweg positive Erfahrungen mit ihr gemacht. Die flächendeckende Einführung folgt jetzt Schritt für Schritt – an den Fachgerichten voraussichtlich ab 2021. Wir sind damit auf einem guten Weg, die Justiz weiter zu modernisieren und die Verfahren noch effizienter zu gestalten“, erklärte Mertin hierzu.
Information:
Das Sozialgericht Speyer ist eines von vier Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz. Es ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten, die die Sozialversicherung betreffen, sowie für Streitigkeiten der Grundsicherung, der Sozialhilfe und des Schwerbehindertenrechts.
Das Gericht wurde zum 1. Januar 1954 durch das Sozialgerichtsgesetz neu errichtet. Es war zunächst in der sogenannten Villa Ecarius untergebracht. Von dort zog es am 1. Juli 1971 in das ehemalige Gebäude des Rechnungshofs in der Schubertstraße 2 in Speyer, welches 2015 durch einen Anbau erweitert wurde.
Am Sozialgericht Speyer sind insgesamt rund 55 Bedienstete beschäftigt, darunter 19 Richterinnen und Richter. Im Jahr 2018 hatten diese insgesamt 5.623 Klagen und 453 Eilsachen zu bearbeiten.
Heute ist das Sozialgericht Speyer örtlich für die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer und Zweibrücken sowie die Landkreise Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Südliche Weinstraße, Rhein-Pfalz-Kreis und Südwestpfalz zuständig.