| 1.000. Sitzung des Bundesrats

Justizminister Herbert Mertin: Bundesrat ist das Aushängeschild eines lebendigen Föderalismus

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Minister Mertin - Sitzung Bundesrat - 2019
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Minister Mertin - Sitzung Bundesrat - 2019
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Minister Mertin - Sitzung Bundesrat - 2019

In Berlin tritt heute der Bundesrat zu seiner 1.000. Sitzung zusammen. Hierzu erklärte Justizminister Herbert Mertin: „Der Bundesrat ist das Aushängeschild des lebendigen Föderalismus der Bundesrepublik. Über ihn wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit und können so unmittelbar auf die Bundespolitik Einfluss nehmen.“

Der Minister verwies anlässlich der Sitzung auf zahlreiche Gesetzesinitiativen des rheinland-pfälzischen Justizministeriums der vergangenen Legislaturperiode, die erfolgreich in die Gesetzgebung des Bundes eingeflossen sind:

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

Das Gesetz hatte den besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, denen per Telefon Waren oder Dienstleistungen verkauft werden sollen, zum Ziel. Derartige Verträge sollen nur noch wirksam sein, wenn sie anschließend in Textform bestätigt werden.

Erweiterung der Möglichkeiten der DNA-Analyse

Ziel war die Erweiterung des § 81e der Strafprozessordnung (StPO). Bei unbekannten Tätern oder sonstigen Spurenlegern können nunmehr an aufgefundenem, sichergestellten und beschlagnahmten Material molekulargenetische Untersuchungen durchgeführt werden, um Hinweise auf Augen-, Haar- und Hautfarbe einer Person zu erlangen.

Ausweitung der Nebenklageberechtigung auf alle Vergewaltigungstatbestände

Mit dem Gesetzentwurf sollte ein umfassender Opferschutz durch eine Nebenklageberechtigung in allen Fällen einer Vergewaltigung erreicht werden, die zuvor nur in bestimmten Fallgestaltungen bestand.

Strafbarkeit des ‚Upskirting‘

Das neue Phänomen des Anfertigens von Bildaufnahmen der üblicherweise von Kleidung bedeckten Intim- und Sexualbereiche einer Person in der Öffentlichkeit (‚Upskirting‘) wurde inzwischen in einem eigenen Straftatbestand geregelt.

Besserer strafrechtlicher Schutz von Kommunalpolitikern

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Ergänzung von § 188 des Strafgesetzbuchs (StGB). Politikerinnen und Politiker auf kommunaler Ebene sollen besser vor üblen Nachreden und Verleumdungen – insbesondere über soziale Medien und das Internet – geschützt werden.

„Zwar waren hier einige besonderes dicke Bretter zu bohren und musste viel Überzeugungsarbeit bei anderen Ländern und beim Bund geleistet werden. Die Liste der erfolgreichen Projekte zeigt aber, dass es sich lohnt, gute Ideen aus der Praxis vor Ort auch in die Gesetzgebung des Bundes einzuspeisen. Diesen Weg wollen wir auch in der kommenden Legislaturperiode weitergehen“, so der Minister abschließend.

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