| Justizministerkonferenz

Justizminister Herbert Mertin: „Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden sorgfältig prüfen – insbesondere Fehlanreize hinsichtlich der Eigenvorsorge vermeiden!“

Tagungsraum vor Beginn der Tagung
Tagungsraum der JuMiKo 2022

Unter Beteiligung von Justizminister Herbert Mertin fand heute in Hohenschwangau die 93. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister statt.

Dort berichtete die Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ über das Ergebnis ihrer Untersuchungen, die sie vor dem Hintergrund der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 auf Antrag von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen angestellt hatten. Hierzu erklärte Justizminister Mertin: „Die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden dürfte verfassungsrechtlich nur in einem engen Korridor möglich sein. Denn grundsätzlich ist es für alle Eigentümerinnen und Eigentümer möglich, sich individuell gegen Elementarschäden zu versichern. Eine Herausforderung ist zudem das Thema Versicherungsprämien: Diese sind risikobasiert zu berechnen, müssen jedoch auch in Hochrisikogebieten noch zumutbar sein. Es müssen also Regelungen geschaffen werden, nach denen die Prämie noch bezahlbar ist. Die Umlage der Prämien auf Dritte wie beispielsweise die Versichertengemeinschaft ist hierbei nur in begrenztem Umfang zulässig.“ Der Minister stellte zudem klar: „Allerdings hat die Hochwasserkatastrophe im letzten Jahr auch gezeigt, dass es um die Sicherung von Existenzen und persönliche Schicksale geht. In einer solchen Situation kann die Einführung einer Pflichtversicherung gegebenenfalls gerechtfertigt sein, wenn substantielle Selbstbehalte vorgesehen werden. Solche Selbstbehalte sind zwingend erforderlich, um die Bürgerinnen und Bürger zur Eigenvorsorge zu motivieren und Fehlanreize zu vermeiden, z. B. durch den Wiederaufbau in extrem gefährdeten Gebieten. Ich begrüße es daher, dass wir hier in Hohenschwangau einen Konsens gefunden haben und die zuständigen Ministerien nun prüfen sollen, wie der Versicherungsschutz vor Elementarschäden erhöht werden kann!“

„Bundesländer drängen Bund zur Verstetigung und Erweiterung des Pakts für den Rechtsstaat“

Ein weiteres Thema der Konferenz war die Verstetigung des „Pakts für den Rechtsstaat“ sowie dessen Erweiterung um einen Digitalpakt. Hierzu erklärte Mertin: „Den Pakt für den Rechtsstaat zu verstetigen und zu intensivieren ist allen sechzehn Bundesländern ein wichtiges Anliegen. Deshalb freue ich mich, dass es uns gelungen ist, unter unserer Mitwirkung einen Schulterschluss der Länder herbeizuführen und wir den Bund einstimmig zu konkreten Verhandlungen auffordern. Denn die Justiz aller Länder ist gerade durch die Gesetzgebung des Bundes etwa im Strafrecht ständig wachsenden Anforderungen ausgesetzt, die erhebliche personelle Ressourcen beanspruchen. Zudem wurde im Bereich der Digitalisierung bundesgesetzlich die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte bis Ende 2025 vorgegeben. Bei den gebotenen erheblichen Investitionen in moderne Technik und IT-Spezialisten sehe ich den Bund ebenfalls mit in der Verantwortung. Der Pakt für den Rechtsstaat muss daher verstetigt, intensiviert und um das Thema Digitalisierung erweitert werden! Die Einladung des Bundesministeriums der Justiz an die IT-Fachabteilungen der Länder, über den Fortschritt der Digitalisierung zu berichten, nehmen wir selbstverständlich an. Dies kann jedoch nur ein erster Schritt sein.“

Der Pakt für den Rechtsstaat, der 2019 zwischen Bund und Ländern geschlossen worden war, sah die Schaffung von 2.000 zusätzlichen Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten durch die Länder vor. An diesen Kosten hat sich der Bund bislang mit einem Zuschuss in Höhe von 220 Millionen Euro beteiligt.

Information:

Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Bundeslandes finden jeweils im Frühjahr und im Herbst Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister statt. Die Konferenz ist ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Rechtspolitik und dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen. In diesem Jahr führt das Land Bayern den Vorsitz.

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