| Justizministerkonferenz

Justizminister Herbert Mertin: Föderale Zusammenarbeit in Gesetzgebungsverfahren verbessern; Bund soll sich an den Kosten für Staatsschutzverfahren bei den Oberlandesgerichten beteiligen

Justizminister Herbert Mertin

Unter Beteiligung von Justizminister Herbert Mertin fand heute unter dem Vorsitz des Landes Bremen die 91. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister statt. Aufgrund der aktuellen Situation wurde die Konferenz als Videoschalte durchgeführt.

Der Minister zeigte sich erfreut darüber, dass mehrere von Rheinland-Pfalz unterbreitete Beschlussvorschläge jeweils eine Mehrheit unter den Ministerinnen und Ministern fanden.

So forderte die Konferenz die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz auf, zu prüfen, ob im Falle langwieriger Strafverfahren die Revisionsbegründungsfrist verlängert werden müsse: „Bei lang andauernden Verfahren haben die Gerichte viele Wochen oder sogar Monate Zeit, ihre Urteile abzufassen. Demgegenüber beträgt die Revisionsbegründungsfrist immer nur einen Monat. In komplexen Strafverfahren reicht das oft kaum aus, um die Urteile angemessen zu prüfen und eine sachgerechte Begründung zu verfassen. Dieses Ungleichgewicht sollte durch eine maßvolle Verlängerung der Frist beseitigt werden“, erklärte der Minister.

Ebenfalls eine Mehrheit fand der Vorschlag, audiovisuelle Aufzeichnungen von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen strafrechtlich vor unbefugter Verwendung zu schützen. Hierzu führte Mertin aus: „Die Häufigkeit audiovisueller Aufzeichnungen von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen hat in den letzten Jahren zugenommen und wird weiter an praktischer Bedeutung gewinnen. Anders als schriftliche Dokumente über den Strafprozess genießen diese derzeit aber keinen strafrechtlichen Schutz, obwohl eine Veröffentlichung die Unvoreingenommenheit etwa noch nicht vernommener Zeugen beeinträchtigen oder die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzen kann.“

Kritik übten die Länder einhellig an der derzeitigen Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in vielen Gesetzgebungsverfahren: „Bundesjustizministerin Lambrecht scheint es leider häufig mehr um die schnelle Schlagzeile als um den fachlichen Austausch in der Sache zu gehen. Anders ist kaum zu erklären, dass Gesetzentwürfe ihres Hauses die Medien noch vor den Landesjustizverwaltungen erreichen, Gesetzentwürfe des Bundesrats ergebnislos versanden und den Ländern immer wieder viel zu kurze Stellungnahmefristen auch zu komplexen Gesetzesvorhaben eingeräumt werden. Eine gute föderale Zusammenarbeit stelle ich mir anders vor! Ich hoffe der eindringliche Appell der Länder wird in Berlin zu einem Umdenken und einer konstruktiveren Zusammenarbeit führen“, kommentierte der Minister.

Ebenso einmütig forderten die Länder den Bund auf, sich künftig an den Kosten für die Staatsschutzverfahren bei den Oberlandesgerichten zu beteiligen. „Für die Staatsschutzsachen bei den Oberlandesgerichten besteht an sich eine originäre Zuständigkeit des Bundes. Die Länder werden in diesen Verfahren lediglich im Wege der Organleihe tätig, weil der Bund bisher auf eine eigene Gerichtsbarkeit verzichtet. Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Verfahren in diesem Bereich ist es dringend geboten, dass sich der Bund an den Personal-, Sach- und Baukosten angemessen beteiligt“, so Mertin abschließend.

Information:

Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Bundeslandes finden jeweils im Frühjahr und im Herbst Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister statt. Die Konferenz ist ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Rechtspolitik und dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen. In diesem Jahr führt das Land Bremen den Vorsitz.

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