Justizminister Herbert Mertin vollzog heute beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße den Wechsel an der Spitze des Gerichts nochmals offiziell. Im kleinsten Kreis verabschiedete er den früheren Präsidenten des Gerichts, Dr. Ulrich Mildner. Dieser war zum 1. Februar 2020 als Vizepräsident an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz gewechselt. Zugleich begrüßte er den Präsidenten des Gerichts, Klaus Burkhart. Dieser leitet das Finanzgericht inzwischen schon knapp eineinhalb Jahre – seit dem 7. Juli 2020. Auf die sonst zu diesem Anlass übliche öffentliche Feierstunde unter Beteiligung von Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung und Politik wurde pandemiebedingt verzichtet.
Mertin dankte zunächst dem bisherigen Präsidenten des Gerichts: „Sie, lieber Herr Dr. Mildner, haben das Finanzgericht fünf Jahre lang souverän geführt und stets bewiesen, dass Sie eine hervorragende Führungskraft unserer rheinland-pfälzischen Justiz sind. Am Oberverwaltungsgericht sind Sie dem Präsidenten seitdem als Vizepräsident des Gerichts eine wichtige und verlässliche Unterstützung. Ich freue mich auf unsere weitere Zusammenarbeit.“
Sodann gratulierte der Minister Klaus Burkhart nochmals zum neuen Amt und wünschte ihm für seine Aufgabe auch weiterhin viel Erfolg sowie eine stets glückliche Hand: „Das Finanzgericht kannten Sie, lieber Herr Burkhart, bei Ihrem Amtsantritt bereits bestens. Zuletzt als Vizepräsident des Gerichts haben Sie über viele Jahre gezeigt, dass Sie auch zur Leitung des Finanzgerichts bestens befähigt sind. Ich weiß es bei Ihnen in guten Händen und freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen“, so der Minister abschließend.
Information:
Klaus Burkhart wurde am 18. August 1964 im pfälzischen Bundenthal geboren. Nach einer Ausbildung im gehobenen Dienst der Bezirksregierung Rheinhessen arbeitete er dort seit Juli 1987 als Regierungsinspektor. Im Juli 1996 trat Klaus Burkhart in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein und war zunächst am Verwaltungsgericht Koblenz tätig. Im Februar 1999 folgte eine Abordnung an das Bundesverfassungsgericht. Während seiner Zeit in Karlsruhe wurde Klaus Burkhart am 21. März 2000 zum Richter am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ernannt. Im Anschluss an die Abordnung an das Bundesverfassungsgericht folgte im September 2004 eine weitere Abordnung an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Im Dezember 2006 wurde Klaus Burkhart zum Richter am Finanzgericht ernannt. Ab Juni 2013 war er als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Rheinland-Pfalz tätig und übernahm dort ab dem 1. Juli 2014 das Amt des Vizepräsidenten. Seit dem 7. Juli 2020 ist er Präsident des Gerichts.
Dr. Ulrich Mildner wurde am 13. Juni 1958 in Darmstadt geboren. Er trat im September 1988 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. An einen kurzen Einsatz als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz schlossen sich Tätigkeiten als Richter bei den Verwaltungsgerichten in Koblenz und Mainz an. Von April 1991 an wurde er für zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. Im Anschluss war Dr. Ulrich Mildner als Richter am Oberverwaltungsgericht Thüringen in Weimar tätig. Im Januar 1996 kehrte er als Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zur hiesigen Justiz zurück. Im Jahr 2003 wurde er an das Ministerium der Justiz in Mainz abgeordnet. Im Oktober 2005 folgte die Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht. Im April 2015 wurde Dr. Ulrich Mildner zum Präsidenten des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße ernannt. Am 1. Februar 2020 wechselte er als Vizepräsident an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Daneben ist Dr. Ulrich Mildner seit Juni 2016 richterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Landes Rheinland-Pfalz.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße ist landesweit für das Bundesland Rheinland-Pfalz zuständig und gleichzeitig erste und letzte Tatsacheninstanz. Gegen Urteile des Finanzgerichts gibt es – wenn zugelassen oder Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich – als Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof in München. Zuständig ist das Finanzgericht Rheinland-Pfalz u.a. für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über bundesgesetzliche Abgabenangelegenheiten. Dazu gehören beispielsweise Klagen der Steuerbürger gegen die Finanzämter in Rheinland-Pfalz wegen Einkommensteuer (Lohnsteuer), Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sowie Körperschaftsteuer, aber auch wegen Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer. Darüber hinaus ist das Finanzgericht auch für Zollsachen zuständig. Neben den eigentlichen Zöllen wird dabei der gesamte Bereich der Verbrauchsteuern (u.a. Mineralöl-, Tabak-, Bier- und Sektsteuer) und das Recht der Europäischen Union abgedeckt.