Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung zugestimmt, nachdem der Deutsche Bundestag das Gesetz bereits am 16. Mai 2019 beschlossen hat. Es kann damit in wenigen Wochen in Kraft treten.
Das Gesetz sieht insbesondere eine rund 17-prozentige Erhöhung der Vergütung für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer vor. Bei der heutigen abschließenden Beratung des Bundesrates in Berlin erklärte Justizminister Herbert Mertin hierzu:
"Das Gesetz ist das Ergebnis intensiver, auch streitiger Beratungen zwischen dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einerseits und den Landesjustizverwaltungen andererseits. Es war richtig und wichtig, dass die Länder den ursprünglichen Gesetzesentwurf zunächst aufgehalten haben, um die Reform der Betreuervergütung auf eine nunmehr wissenschaftlich fundierte Grundlage zu stellen. Auch wenn nicht alle Vorstellungen der Länder Berücksichtigung gefunden haben, gewährt das Gesetz einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der betroffenen Akteure. Die Berechnungsgrundlage für die Betreuervergütung wurde weiterentwickelt und transparent gemacht, künftig wird es Fallpauschalen und Ansätze für eine Qualitätssteuerung im Vergütungsrecht geben. Die Erhöhung der Betreuervergütung um durchschnittlich 17 Prozent führt zu einer deutlichen Einnahmeverbesserung bei den selbstständigen Betreuerinnen und Betreuern und den Betreuungsvereinen. Auch wenn die Mehrzahl der Betreuungen nach wie vor ehrenamtlich geführt wird, ist der Beitrag der beruflich tätigen Betreuerinnen und Betreuer für das Funktionieren des Systems der rechtlichen Betreuung unverzichtbar. Das Gesetz macht unser Betreuungswesen zukunftsfest!".