| Abschlussfeier der Justizfachwirte in Saarburg

Justizminister Herbert Mertin gratuliert jungen Justizfachwirtinnen und -wirten zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung

Justizminister Herbert Mertin hat heute in der Stadthalle in Saarburg 73 Absolventinnen und Absolventen zur bestandenen Laufbahnprüfung gratuliert und ihnen gemeinsam mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken, Thomas Henrichs und Bernhard Thurn, die Befähigungszeugnisse überreicht.
Gruppenfoto der Absolventinnen und Absolventen mit Justizminister Herbert Mertin, dem Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken Bernhard Thurn und dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz Thomas Henrichs
Gruppenfoto der Absolventinnen und Absolventen mit Justizminister Herbert Mertin, dem Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken Bernhard Thurn und dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz Thomas Henrichs

„Nach dem Abschluss Ihrer Ausbildung dürfen Sie sich nun Justizfachwirtin, bzw. Justizfachwirt nennen. Damit schließt sich ein wichtiges Kapitel Ihres beruflichen Werdegangs. Gemeinsam mit Ihren Ausbilderinnen und Ausbildern können Sie mit Stolz auf die zurückliegenden 2 Jahre und 2 Monate blicken. In dieser Zeit haben Sie in Theorie und Praxis viel Neues gelernt und sind fachlich wie persönlich gereift. Ich freue mich, dass Sie sich für die Justiz entschieden haben, und gratuliere Ihnen herzlich zum Abschluss Ihrer Ausbildung. Für Ihre tägliche Arbeit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute und viel Freude“, erklärte Minister Mertin in seiner Ansprache.

Nach ihrer bestandenen Prüfung nehmen Justizfachwirte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr. Sie tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung bei und sind oft erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören unter anderem die Verwaltung der Akten, die Fristenkontrolle und die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen von Verfahrensbeteiligten. Sie führen Protokoll bei Gerichtsverhandlungen, erteilen Grundbuchauszüge und gewähren Einsicht in das Grundbuch. Zu ihren Aufgabengebieten können außerdem die Anweisung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige sowie die Berechnung von Gerichtskosten gehören.

„Die personelle Verstärkung der Justiz mit cleveren Köpfen ist mir ein besonderes Anliegen. Um die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Zeiten des Fachkräftemangels weiterhin personell gut auszustatten, haben wir unter anderen die Ausbildungskapazitäten bei den Justizfachwirtinnen und -wirten deutlich erhöht. Während im Jahr 2013 lediglich knapp 40 Anwärterinnen und Anwärter ihre Ausbildung beginnen konnten, waren es in den letzten drei Jahren jährlich knapp 90. Auch das geplante Ausbildungszentrum in Saarburg wird die Attraktivität der Ausbildung weiter stärken. Die Justiz in Rheinland-Pfalz ist nicht nur ein krisensicherer und familienfreundlicher Arbeitgeber, sondern bietet neben abwechslungsreichen Tätigkeitsfeldern viele Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, zum Beispiel zur Gerichtsvollzieherin oder zum Rechtspfleger“, erklärte Minister Mertin weiter.

Abschließend dankte Minister Mertin nicht nur den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Saarburg für die überaus konstruktive Zusammenarbeit, sondern auch den Lehrkräften: „Die Entwicklung, die die Anwärterinnen und Anwärter in den letzten gut zwei Jahren genommen haben, wäre ohne die zahlreichen Ausbilderinnen und Ausbilder nicht möglich gewesen. Deshalb möchte ich mich sehr herzlich ebenfalls bei all denjenigen bedanken, die sich – in welcher Form auch immer - in der Ausbildung in Theorie und Praxis engagiert haben.

 

Hintergrund:

Die Ausbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirten dauert zwei Jahre und zwei Monate. Die praktischen Ausbildungszeiten verbringen die Anwärterinnen und Anwärter bei ihren Ausbildungsbehörden vor Ort. Zu den drei fachtheoretischen Lehrgängen kommen sie für mehrere Monate in Saarburg zusammen. Während der Lehrgänge werden die notwendigen theoretischen Kenntnisse vermittelt. Mit der schriftlichen und mündlichen Prüfung im August und September jedes Jahres schließt die Ausbildung ab.

Mit Beginn der Ausbildung werden die Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Erfolgreich geprüfte Anwärterinnen und Anwärter können in der Regel damit rechnen, dass sie als Justizsekretärin bzw. Justizsekretär in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Nach erfolgreich abgeleisteter Probezeit können dann die Beamtinnen und Beamten auf Probe in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden.

Justizfachwirtinnen und -wirte können zudem zur Gerichtsvollzieherlaufbahn zugelassen und nach einer weiteren Ausbildung von 20 Monaten und dem Ablegen der Gerichtsvollzieherprüfung als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher ernannt werden.

Hochqualifizierte Beamtinnen und Beamte haben weiter die Möglichkeit, zum Aufstieg zugelassen zu werden. Nach einer Ausbildung von drei Jahren und nach Ablegen der Aufstiegsprüfung können sie dann als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger eingesetzt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://olgko.justiz.rlp.de/ausbildung-stellenangebote/justizfachwirtin/justizfachwirt
https://justizausbildung.rlp.de/justizfachwirt.php

 

 

 

 

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