| Gesetzentwurf des Landes Rheinland-Pfalz im Bundesrat: „Besserer Schutz vor Hass und Hetze“

Justizminister Herbert Mertin: „Hass und Hetze – nicht nur im Netz – entschieden bekämpfen!“

Justizminister Herbert Mertin

Der Bundesrat hat heute in seiner Sitzung in Berlin über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum besseren strafrechtlichen Schutz vor Hass und Hetze – nicht nur – für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker beraten. Der Entwurf sieht verschiedene konkrete Änderungen im Strafgesetzbuch vor. In seiner Rede vor der Länderkammer warb Justizminister Herbert Mertin um Unterstützung für die rheinland-pfälzische Initiative:

„Nicht erst seit dem Fall des getöteten Kasseler Regierungspräsidenten sprechen wir über die Folgen von beleidigenden, verleumdenden E-Mails oder Postings in sozialen Netzwerken gegenüber Politikerinnen und Politikern. Aber seitdem ist sehr deutlich geworden, dass Beleidigungen und Bedrohungen – verbal wie auch körperlich – zugenommen haben. Unser Gesetzentwurf sieht vor diesem Hintergrund einen besseren strafrechtlichen Schutz von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern vor, die Opfer von Hetze oder Bedrohungen werden. Aber auch der Strafrahmen für Bedrohungen, die über das Internet erfolgen, soll generell erhöht werden.

Respekt kann man zwar nicht per Gesetz verordnen. Wir können und müssen aber dafür Sorge tragen, dass die Personen, die unsere Volksvertreterinnen und Volksvertreter sind oder sich ehrenamtlich engagieren, auch ausreichenden strafrechtlichen Schutz gegen Hass und Hetze genießen. Das sind wir ihnen schuldig! Ich bitte Sie herzlich, uns auf diesem Weg zu unterstützen!“

 

Information:

Der Antrag wurde in der heutigen Sitzung des Bundesrates erstmalig beraten. Der Bundesrat hat daher – wie es dem üblichen Verfahrensgang entspricht – über den Antrag noch keine Beschlussfassung getroffen. Vor der Abstimmung über den Antrag finden zunächst in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates weitere Beratungen statt.

Der Entwurf sieht konkret vor, das Strafgesetzbuch (StGB) in vier Punkten zu ändern:

Erstens soll § 188 StGB (Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens) klarstellend dahingehend ergänzt werden, dass sich dessen Schutzbereich auch auf die auf kommunaler Ebene tätigen Politikerinnen und Politiker erstrecken soll.

Zweitens soll das Strafantragserfordernis in § 194 StGB für Fälle des § 188 StGB dergestalt gelockert werden, dass im Einzelfall die Strafverfolgung bei Bestehen eines besonderen öffentlichen Interesses auch ohne Strafantrag der betroffenen Person aufgenommen werden kann, sofern die betroffene Person dem nicht ausdrücklich widerspricht.

Für Bedrohungen im Sinne von § 241 StGB soll drittens eine Strafrahmenerhöhung auf drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen werden, wenn die Tat öffentlich oder durch das Verbreiten von Schriften begangen wird, also insbesondere über das Internet oder in sozialen Netzwerken. Von solchen Bedrohungen sind auch – aber nicht nur – die im politischen Leben stehenden Personen im Sinne des § 188 StGB betroffen. Deshalb soll die Ergänzung im Rahmen des § 241 StGB erfolgen, um auch andere gesellschaftliche Gruppen zu erfassen, die sich z.B. aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion oder sexuellen Identität häufig Bedrohungen in Internetforen oder sozialen Netzwerken ausgesetzt sehen.

Schließlich soll viertens für Bedrohungen im Sinne des § 241 StGB, die sich auf Politikerinnen und Politiker beziehen, der erhöhte Strafrahmen des § 188 StGB von drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe gelten.

Teilen

Zurück