In Koblenz unterzeichnete Justizminister Herbert Mertin am vergangenen Freitag gemeinsam mit der Vorsitzenden des Vereins der Rechtsanwälte Koblenz e.V., Frau Justizrätin Christine Theobald-Frick, eine Vereinbarung zur Errichtung einer anwaltlichen Beratungsstelle. Koblenz wird damit der achte Standort in Rheinland-Pfalz sein, an dem eine solche gemeinsame Beratungsstelle von Justiz und Anwaltschaft eingerichtet wird.
Hierzu erklärte Justizminister Herbert Mertin: „Die anwaltlichen Beratungsstellen in Reinland-Pfalz haben sich als echte Erfolgsgeschichte erwiesen. Für finanziell bedürftige Personen ermöglichen sie einen unkomplizierten und niedrigschwelligen Zugang zu rechtlicher Beratung – sei es in zivilrechtliche Angelegenheiten, sozialrechtlichen Problemen oder Fragen zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. In vielen Fällen kann die Angelegenheit vor Ort abschließend geregelt werden. Damit leisten die Beratungsstellen auch einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Justiz. Durch die Errichtung der anwaltlichen Beratungsstelle in Koblenz fördern wir den Ausbau der ‚sozialen Justiz‘ und den Zugang zum Recht für jedermann und setzen damit auch ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um“.
Die anwaltliche Beratungsstelle wird – soweit es sich um keinen gesetzlichen Feiertag handelt – an jedem 4. Donnerstag im Monat und – soweit es sich bei dem 4. Donnerstag im Monat um einen gesetzlichen Feiertag handelt – am 3. Donnerstag im Monat jeweils in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt besetzt und erstmals am 22. Oktober 2020 geöffnet sein. Sie wird in der Katholischen Familienbildungsstätte Koblenz e.V., Hohenfelder Straße 16, eingerichtet.
Information:
Die anwaltlichen Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz starteten Anfang Juli 2010. Dem Projekt liegt die Überlegung zugrunde, dass in vielen Fragen des täglichen Lebens die Hilfe rechtskundiger Personen erforderlich ist. Finanziell bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht der Staat die Inanspruchnahme dieser Hilfe durch die Übernahme der hierfür anfallenden Kosten nach dem Beratungshilfegesetz. Bis zum Jahr 2010 haben rheinland-pfälzische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Beratungshilfe ausschließlich in ihren Kanzleiräumen erteilt. Für viele mittellose Rechtsuchende besteht aber eine gewisse Hemmschwelle, eine Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen. Hier setzt die anwaltliche Beratungsstelle an. Die genannte Hemmschwelle ist erfahrungsgemäß bei öffentlichen Einrichtungen (z.B. Gerichten oder Häusern des Jugendrechts) geringer.
Die anwaltlichen Beratungsstellen sind öffentliche Einrichtungen. Mittellose Bürgerinnen und Bürger, die ein rechtliches Problem haben, erhalten dort eine schnelle, unbürokratische und kostenlose Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Die ersten anwaltlichen Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz sind im Dezember 2010 in Bad Kreuznach, Mainz, Ludwigshafen am Rhein und Pirmasens errichtet worden. Kaiserslautern ist im Dezember 2011 gefolgt, Landau in der Pfalz im Dezember 2014 und Alzey im November 2018.