Zu den Forderungen des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus, die Bund-Länder-Kooperation grundlegend zu reformieren, erklärt Justizminister Herbert Mertin:
„Sicher hat die Pandemie gezeigt, dass das Verhältnis von Bund und Ländern weiter optimiert werden kann. Wenn Herr Brinkhaus nun aber ‚Durchgriffsrechte‘ etwa des Bundesgesundheitsministers auf die Gesundheitsämter der Kommunen fordert, scheint er eine etwas schiefe Wahrnehmung der Realitäten zu haben. Überall dort, wo bisher der Bund zuständig gewesen ist, nämlich der Beschaffung von Schutzausrüstung und des Impfstoffs sowie ganz aktuell der Auszahlung der Wirtschaftshilfen kam es zu Pleiten, Pech und Pannen.
Insofern plädiere ich dafür, nach Beendigung der Pandemie mit zeitlichem Abstand die Bund-Länder-Beziehungen zu evaluieren und erst dann neu zu justieren. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern zu legen sein. Es kann nicht sein, dass der Bund immer neue gesetzliche Regelungen schafft, die Länder hierfür aber die Zeche zahlen müssen.“