Zur heute verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den gegen die NPD gerichteten Verbotsantrag des Bundesrats abzulehnen, erklärte Justizminister Herbert Mertin in Mainz: „Die Entscheidung macht deutlich, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus und Verfassungsfeinde – innerhalb und außerhalb der NPD – politisch und gesellschaftlich, nicht aber juristisch geführt werden muss. Das Verfahren hat der Partei über Jahre hinweg massive Aufmerksamkeit beschert, die in keinerlei Relation zu ihrer verschwindend geringen politischen Bedeutung steht.“
Bereits in seiner ersten Amtszeit als rheinland-pfälzischer Justizminister hatte sich Herbert Mertin daher gegen das im Jahr 2001 eingeleitete erste Verbotsverfahren ausgesprochen, welches 2003 ebenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte.
„Selbst ein Erfolg des Antrags hätte das eigentliche Problem nicht lösen können: Parteien lassen sich verbieten, politische Dummheit nicht“, so der Minister abschließend.