| Änderungen der Strafprozessordnung im Bundesrat

Justizminister Herbert Mertin: „Rheinland-pfälzische Initiative zeigt schnell Erfolg!“

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung in Berlin den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung beraten. Dieser sieht – auf eine Initiative aus Rheinland-Pfalz – auch die Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist in Fällen langwieriger Strafverfahren vor. Hintergrund ist, dass bei solchen lang dauernden Verfahren die Gerichte viele Wochen oder sogar Monate Zeit haben, um ihre Urteile abzufassen. Demgegenüber beträgt die Revisionsbegründungsfrist für Angeklagte und Staatsanwaltschaft immer nur einen Monat.

Hierzu erklärte Justizminister Herbert Mertin in der Plenarsitzung des Bundesrats in Berlin: „Vor dem Landgericht Trier wird seit Anfang Januar dieses Jahres gegen die Betreiber eines sogenannten ‚Cyberbunkers‘ verhandelt. Die acht Angeklagten sollen ihren ganz überwiegend kriminellen Kunden aus aller Welt Anonymität und Sicherheit vor Strafverfolgung zugesichert haben. Der Prozess ist bis Ende des Jahres terminiert. Das Urteil wird umfangreich sein und das Gericht voraussichtlich die zulässige Frist für die Urteilsabsetzung ausschöpfen. Die Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft hingegen müssten die Revision binnen eines Monats begründen.

Diese kurze Frist für die Überprüfung eines umfangreichen Urteils auf revisionsrechtlich relevante Fehler halte ich nicht für richtig und fair. Ich hatte das Thema deshalb im letzten November zur Justizministerkonferenz angemeldet. Auf meinen Vorschlag hin haben sich meine Kolleginnen und Kollegen für eine Prüfung der starren Ein-Monatsfrist durch das Bundesjustizministerium ausgesprochen. Das ging erfreulich schnell. Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung sieht eine abgestufte Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist vor. Angeknüpft wird an die Dauer der Urteilsabsetzung. Nimmt sich das Gericht dafür mehr als 21 Wochen Zeit, gibt es einen zusätzlichen Monat für die Begründung der Revision; sind es mehr als 35 Wochen, sind es drei Monate.

Eine solche Regelung war überfällig. Ein faires Verfahren gebietet es, der revisionsführenden Partei die Möglichkeit zu geben, das Urteil nach einem umfangreichen Verfahren gründlich zu prüfen, um eine sachgerechte Revisionsbegründung vorzubereiten. Ich freue mich daher, dass die rheinland-pfälzische Initiative den Bundesgesetzgeber inspirieren konnte!“

Weiter sprach sich der Minister dafür aus, künftig in bestimmten Fällen Hausdurchsuchungen auch in der Nachtzeit zuzulassen:

„Der Zugriff erfolgte letztlich mit einer kriminalistischen List, indem die Angeklagten quasi von ihren Computern weggelockt wurden, um diese eingeschaltet und in unverschlüsseltem Zustand sicherstellen zu können. Dieses Vorgehen zeigt: Wenn es um Cyberkriminalität, aber auch um die Verbreitung von Kinderpornografie geht, ist der Zugriff auf unverschlüsselte Rechner und Server von ausschlaggebender Bedeutung. Davon hängen der Tatnachweis und damit auch der Erfolg der Strafverfolgung entscheidend ab.

Das bedeutet auch, dass mehr Durchsuchungen zur Nachtzeit ermöglicht werden sollten. Die Erfahrungen der Ermittler – nicht nur der rheinland-pfälzischen – zeigen nämlich, dass solche kriminellen Aktivitäten häufig zur Nachtzeit stattfinden. Wenn die Polizei aber erst morgens um 07:00 Uhr vor der Tür stehen darf, sind die Täter meist wach und die Rechner ausgeschaltet. Wir brauchen daher eine Regelung, die es erlaubt, auch nachts zu durchsuchen, wenn man ansonsten nicht an die Beweismittel herankommen könnte oder es zumindest wesentlich schwerer wäre!“

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