| Evaluation der Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug

Justizminister Herbert Mertin stellt Auswertung der Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug vor

Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug werden regelmäßig wissenschaftlich evaluiert, um erfolgreiche Ansätze zu erkennen und weiterzuentwickeln. Das Ergebnis dieser langjährigen Studie hat Justizminister Herbert Mertin heute im Ministerrat vorgestellt.
Portrait von Justizminister Herbert Mertin
Justizminister Herbert Mertin

 

Staatsminister Mertin erklärte hierzu: „Zunächst begrüße ich es, dass die Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug wissenschaftlich analysiert werden. Durch diese Ergebnisse können wir an den nötigen Stellschrauben drehen, um die Behandlungen im Strafvollzug weiter optimieren zu können. Die Justizvollzugsanstalten im Land bieten eine Vielzahl an Maßnahmen an, angefangen von der Schuldnerberatung über Antigewalttrainings, Suchberatungen und Kunstkurse. Durch diese vielfältigen Angebote werden die Gefangenen auf ein möglichst straffreies Leben in Freiheit vorbereitet. Ich freue mich, dass die Behandlungsmaßnahmen von den Gefangenen so gut angenommen werden und viele Kurse voll ausgelastet sind. Diese Gefangenen sind bereit, an sich und ihren Problemen zu arbeiten mit dem Ziel einer besseren Zukunft. Das Durchhaltevermögen zeigt sich auch an den geringen Abbrecherquoten von höchstens 20 Prozent. Mindestens 80 Prozent halten durch! Und dies bei der oft schwierigen Ausgangssituation der Gefangenen und dem hohen Anspruch der Maßnahmen. Unser Ziel ist es, den Gefangenen durch neue Maßnahmenangebote auch eine etwas abgestuftere Bearbeitung der Gewaltproblematik zu ermöglichen, so dass diese noch besser an ihren individuellen Problemlagen arbeiten können.“

„Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Justizvollzugsanstalten herzlich für den unermüdlichen Einsatz danken. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, leisten mit viel Engagement und kreativen Ideen Großes und helfen damit nicht nur den Gefangenen. Mit jeder geglückten Resozialisierung machen Sie die Gesellschaft auch ein Stück weit sicherer. Hierfür spreche ich Ihnen meine Anerkennung aus,“ erklärte Minister Mertin abschließend.

 

Information:

Die Evaluation des Beobachtungszeitraums von nun 10 Jahren zeigt, dass die Gefangenen zunehmend mit Suchtproblemen zu kämpfen haben und wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt werden. Regelmäßig weisen über 64% der Gefangenen in Rheinland-Pfalz eine Suchtproblematik auf. Häufig gehen mit einer Suchtproblematik auch schwere psychiatrische Auffälligkeiten einher. Die interne und externe Suchtberatung hat pro Jahr in der Regel ca. 2200 Beratungen mit betroffenen Gefangenen.

Die Maßnahmen im Bereich der Berufsbildung, wie Berufsvorbereitungs- und Berufsorientierungsmaßnahmen sowie auch an beruflichen Qualifizierungskursen, werden zunehmend nachgefragt. Pro Jahr beginnen ca. 350 bis 400 erwachsene Strafgefangene eine solche Maßnahme.

Für die Schuldnerberatung, die seit 2017 durch die Einbindung von externen Fachkräften weiter professionalisiert wird, zeigt sich ein hoher Zulauf. So sind jährlich regelmäßig mit zunehmender Tendenz über 150 Strafgefangene in regelmäßigem Kontakt zur Schuldnerberatung.

Für den Bereich des Frauenvollzugs werden aufgrund der überwiegend kürzeren Haftstrafen und anderer sozialer Problemlagen andere Ansätze benötigt, als im Strafvollzug der Männer. Hier bieten sich häufig kürzere Maßnahmen an, die in der vorhandenen Haftzeit durchgeführt werden können.

Im Bereich des Jugendstrafvollzugs zeigen sich seit 2010 Veränderungen hinsichtlich der Deliktstruktur, der Straflänge, der Herkunft und der Behandlungsbedarfe. Sowohl im Jugendstrafvollzug, wie auch im Erwachsenenvollzug sind Gewaltdelikte der häufigste Verurteilungsgrund. Die entsprechenden Maßnahmen weisen eine hohe Auslastung von über 100% auf.

Durch eine optimierte Eignungsprüfung konnte der Erfolg der Maßnahmen im Betrachtungszeitraum deutlich verbessert werden. Bei vielen Maßnahmen führte dies zu niedrigeren Abbrecherquoten, wodurch die Behandlungsangebote noch bedarfsgerechter durchgeführt werden konnten.

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