| Justizministerkonferenz

Justizminister Herbert Mertin: Strafprozessordnung zügig reformieren – keine Überwachung des 5G-Netzes durch Sicherheitslücken

Das Bild zeigt: Die Konferenz.
Das Bild zeigt: Gruppenbild der Teilnehmer.
Das Bild zeigt v.l.n.r.: Staatssekretär Wedel, Minister Mertin, Staatssekretär Fernis.

Unter Beteiligung von Justizminister Herbert Mertin fand gestern und heute in Lübeck-Travemünde die 90. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister statt. Der Minister zeigte sich erfreut darüber, dass die von Rheinland-Pfalz unterbreiteten Beschlussvorschläge jeweils eine Mehrheit unter den Ministerinnen und Ministern fanden.

So forderte die Konferenz die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz auf, nunmehr zeitnah einen Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von Strafverfahren vorzulegen, den die Bundesregierung bislang nur angekündigt hat. Hierzu erklärte Mertin: "Es ist höchste Zeit, dass Bundesjustizministerin Barley endlich die Vorschläge aus Rheinland-Pfalz und anderen Ländern zur Reform der Strafprozessordnung aufgreift und nun zügig einen Gesetzesentwurf vorlegt. Dieser muss konkrete Verbesserungen enthalten, um die Durchführung umfangreicher Strafverfahren - insbesondere vor den Landgerichten - zu erleichtern. Das Chaos in der sogenannten Großen Koalition in Berlin und der Wechsel von Frau Barley nach Brüssel dürfen nicht zu weiteren Verzögerungen in diesem wichtigen Bereich führen".

Ebenfalls eine Mehrheit fand der rheinland-pfälzische Vorschlag, eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen (AKLS) im Strafverfahren zu schaffen. "Bisher gibt es Regelungen zu Kennzeichenlesegeräten nur im Polizeirecht der Länder. Ob und unter welchen Voraussetzungen solche Daten auch in Strafverfahren benutzt werden können, ist nicht ausdrücklich geregelt. In bestimmten Fällen schwerer Straftaten können die Daten aber ein wichtiges Instrument der Strafverfolgung darstellen, wie etwa der Fall der verschwundenen Rebecca in Berlin kürzlich gezeigt hat", fuhr der Minister fort.

Auf scharfe Kritik des Ministers stieß hingegen ein Beschluss der Konferenz, bei Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G zum Zwecke der Telefonüberwachung Sicherheitslücken zu schaffen oder zumindest in Kauf zu nehmen: "Der Vorteil des neuen 5G-Netzes ist gerade, dass dieses deutlich sicherer ist als die bisherigen Telefonnetze und nicht mehr ohne weiteres abgehört werden kann. Es kann nicht sein, dass sich der Staat einerseits bemüht, eine sichere IT-Infrastruktur aufzubauen und dies andererseits durch die Schaffung oder gar die Anordnung von Sicherheitslücken konterkariert. Solche könnten schließlich auch von Straftätern zu ihren Zwecken missbraucht werden", gab Mertin zu bedenken.

Information:

Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Bundeslandes finden jeweils im Frühjahr und im Herbst Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister statt. Die Konferenz ist ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Rechtspolitik und dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen.

In diesem Jahr führt das Land Schleswig-Holstein den Vorsitz. Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2019 wird am 7. November 2019 in Berlin stattfinden.

Teilen

Zurück