Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz im Ministerium der Justiz in Mainz übernahm Justizminister Herbert Mertin heute förmlich den Vorsitz der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister von seinem brandenburgischen Amtskollegen Stefan Ludwig.
„Gerade vor dem Hintergrund des schrecklichen Terroranschlags in Berlin sowie verschiedener Straftaten, die bundesweit für Aufsehen sorgten, überschlagen sich derzeit einige meiner Kolleginnen und Kollegen geradezu mit Vorschlägen zur Verschärfung von Strafgesetzen und zur Ausweitung behördlicher Befugnisse. Von derartigen undurchdachten Schnellschüssen halte ich nichts. Den Vorsitz der Justizministerkonferenz werde ich dazu nutzen, aktuelle Themen – auf einer Faktenanalyse basierend – mit meinen Kolleginnen und Kollegen wie auch dem Bundesjustizminister sachlich zu diskutieren. Ich möchte sorgfältig und lösungsorientiert beleuchten, wo tatsächlich Handlungsbedarf für den Gesetzgeber besteht und wo die bestehenden Gesetze ausreichen und konsequenter als bisher angewandt werden müssen“, so Minister Mertin.
Die nächste Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2017 wird am 21. und 22. Juni 2017 im pfälzischen Deidesheim stattfinden.
„Als Vorsitzland werden wir auf die Tagesordnung der nächsten Konferenz die Frage setzen, ob und in welchem Umfang eine Ausweitung der Möglichkeiten der DNA-Analyse in Ermittlungsverfahren sinnvoll und rechtlich zulässig ist – bisher erlaubt die Strafprozessordnung hier nur die Feststellung von Identität und Geschlecht. Darüber hinaus wollen wir über den aus unserer Sicht noch immer verbesserungsfähigen Austausch von Daten über Verurteilungen von Straftätern in Europa diskutieren, insbesondere soweit dies Staatsangehörige von außerhalb der EU betrifft – das auf europäischer Ebene bestehende Verfahren ‚ECRIS‘ erlaubt bisher nur die Abfrage von entsprechenden Informationen über andere EU-Staatsangehörige. Schließlich werden wir uns kritisch über die jüngsten Vorschläge zum Einsatz elektronischer Fußfesseln bei Gefährdern sowie mögliche Ausweitungen von Haftgründen im Aufenthaltsgesetz unterhalten – nicht nur hier stellen sich ganz erhebliche verfassungsrechtliche Probleme, die nach einer sorgfältigen gesetzgeberischen Arbeit verlangen. Niemandem wäre geholfen, wenn Schnellschüsse des Gesetzgebers – wie so häufig in der Vergangenheit – vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert werden müssten“, so Mertin.
Information:
Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Bundeslandes finden jeweils im Frühjahr und im Herbst Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister statt. Diese sind ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Rechtspolitik und dienen der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen.
Weitere Informationen finden sich unter www.justizministerkonferenz.de