| Ehrenamt in der Justiz

Justizminister Herbert Mertin überreicht Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz an ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit

Das Foto zeigt Justizminister Herbert Mertin mit den Geehrten.

„Ich danke Ihnen herzlich für Ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement! Gerade in den heutigen Zeiten ist dies alles andere als selbstverständlich. Schon seit vielen Jahren übernehmen Sie Verantwortung in der Justiz und darüber hinaus für unseren gesamten demokratischen Rechtsstaat. Die Arbeitsgerichte in Rheinland-Pfalz profitieren dabei von Ihrer persönlichen Lebens- und spezifischen Berufserfahrung, die Sie zu Gunsten einer gerechten Entscheidungsfindung einfließen lassen.“

Mit diesen Worten bedankte sich Justizminister Herbert Mertin bei insgesamt zwölf ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern der Arbeitsgerichtsbarkeit und zeichnete sie im Rahmen einer Feierstunde im Ministerium der Justiz in Mainz gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts, Herrn Martin Wildschütz, mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz aus. Die Ehrennadel wurde diesen jüngst durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer als Zeichen des Dankes und der Anerkennung verliehen.

Information:

Die geehrten Personen sind:

Grabe, Volker
56340 Dachsenhausen

Arbeitsgericht Koblenz

Rohleder, Gisela
56170 Bendorf

Arbeitsgericht Koblenz

Schmitz, Udo
56112 Lahnstein

Arbeitsgericht Koblenz

Weisbrod, Klaus
56337 Eitelborn

Arbeitsgericht Koblenz

Hannappel, Aegidius
56459 Girkenroth

Arbeitsgericht Koblenz

Schlegel, Harald
56626 Andernach

Arbeitsgericht Koblenz

Weber, Paul
56330 Kobern-Gondorf

Arbeitsgericht Koblenz

Mager, Thomas
64584 Biebesheim

Arbeitsgericht
Mainz

Reinold, Markus
65197 Wiesbaden

Arbeitsgericht
Mainz

Heinrich, Frank
55270 Schwabenheim

Arbeitsgericht Mainz
- Auswärtige Kammern
Bad Kreuznach -

Hoffmann, Dirk
54567 Gerolstein

Arbeitsgericht
Trier

Schneider, Leo
54576 Hillesheim

Arbeitsgericht
Trier


Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit werden je zur Hälfte aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber für fünf Jahre berufen. Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte werden durch Kammern getroffen, die mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter als Vorsitzender oder Vorsitzendem und je einer ehrenamtlichen Richterin oder einem ehrenamtlichem Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber besetzt sind.

 

Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ist eine Auszeichnung des Landes. Sie wurde am 7. August 1974 durch den damaligen Ministerpräsidenten Helmut Kohl gestiftet. Die Ehrennadel wird für eine mindestens zwölfjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen oder kulturellen Zwecken oder für vergleichbare Tätigkeiten verliehen. Die auszuzeichnenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter haben sich kontinuierlich mindestens zwölf Jahre lang für das Gemeinwesen in der Justiz engagiert.

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