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Justizminister Herbert Mertin verabschiedet JR Presper als bisherigen geschäftsleitenden Vorsitzenden des Anwaltsgerichts und begrüßt dessen Nachfolger JR Breit im Amt

Gruppenbild von Dr. Matthias Frey, Hans-Jürgen Breit, Herbert Mertin, Nobert Presper, Harald Kruse und Gerhard Leverkinck
v.l.n.r. Dr. Matthias Frey, Hans-Jürgen Breit, Herbert Mertin, Nobert Presper, Harald Kruse und Gerhard Leverkinck

Justizminister Herbert Mertin verabschiedete heute Herrn Justizrat Norbert Presper, der sich nicht nur seit über 40 Jahren als Rechtsanwalt, sondern auch seit 23 Jahren als Vorsitzender der 2. Kammer und seit 12 Jahren als geschäftsleitender Vorsitzender des Anwaltsgerichts verdient gemacht hat. Gleichzeitig begrüßte er den neuen geschäftsleitenden Vorsitzenden des Anwaltsgerichts, Herrn Justizrat Hans-Jürgen Breit, offiziell in seinem neuen Amt.

Minister Mertin würdigte zunächst das jahrelange ehrenamtliche Engagement von Justizrat Presper: „In Ihrer gesamten Amtszeit wurde der Anwaltsgerichtshof als zweite Instanz lediglich in zwei Fällen angerufen. Nur eins der Verfahren musste tatsächlich durch den Bundesgerichtshof entschieden werden. Dass der Bundesgerichtshof dabei Ihre Entscheidung bestätigt hat, ist dabei wahrscheinlich keine große Überraschung. Diese Zahlen zeigen sehr deutlich, welch hohe Akzeptanz den Entscheidungen des Anwaltsgerichts zukommt. Eine solch geringe Berufungsquote lässt sich jedoch nicht nur mit besonderen Fachkenntnissen erklären. Vielmehr bedarf es auch einer souveränen Verhandlungs- und Menschenführung sowie der Fähigkeit, die gerichtlichen Entscheidungen verständlich zu erklären, zu begründen und den Parteien hierdurch begreiflich zu machen. All dies ist Ihnen in den vergangenen 23 Jahren als Vorsitzender der Kammer vortrefflich gelungen.“

Anschließend gratulierte Justizminister Mertin Justizrat Breit herzlich zur Übernahme des Amtes des geschäftsleitenden Vorsitzenden des Anwaltsgerichts. Er wünschte ihm Erfolg und eine allzeit glückliche Hand: „Auch Sie stellen bereits seit vielen Jahren Ihr Wissen und Ihre Zeit in den Dienst des Anwaltsgerichts, nicht zuletzt als Vorsitzender der 1. Kammer des Anwaltsgerichts. Daneben haben Sie sich dafür eingesetzt, dass Anwaltsrichtern die Möglichkeit zur Fortbildung angeboten worden ist. Ich bin mir sicher, dass Sie, sehr verehrter Herr Breit, mit all Ihrer Erfahrung die neue Position daher ebenso ehrenvoll ausüben werden wie Ihr Vorgänger, Herr Presper.“

Information:

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz ist die Selbstverwaltungsorganisation der derzeit ca. 3.300 im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz zu- und niedergelassenen Rechtsanwälte und verkammerten Rechtsbeistände. Die Kammer hat ihren Sitz nach § 60 Abs. 1 Satz 1 BRAO am Sitz des Oberlandesgerichts Koblenz. Der Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz umfasst die Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.rakko.de/

Das Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz ist bei der vorgenannten Rechtsanwaltskammer angesiedelt und erstinstanzlich für die Ahndung von Verstößen der der vorgenannten Rechtsanwaltskammer angehörenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gegen berufsrechtliche Pflichten zuständig. Mitglieder des Anwaltsgerichts Koblenz sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Bezirk der Rechtsanwaltskammer Koblenz. Die Aufgabe der „Anklägerin“ bei dem Anwaltsgericht Koblenz wird von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wahrgenommen.

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