Im Mainzer Justizministerium unterzeichnete Justizminister Herbert Mertin gestern eine Landesverordnung, wonach Strafverfahren nach § 4 des Gesetzes gegen Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz) zukünftig für ganz Rheinland-Pfalz am Amts- bzw. Landgericht Zweibrücken konzentriert werden. Damit einhergehen wird die zentrale Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Zweibrücken für die Verfolgung entsprechender Straftaten.
„Egal ob im Leistungs- oder im Spitzensport – wer dopt, der gefährdet nicht nur seine Gesundheit, sondern betrügt auch die ehrlichen Wettbewerber. Deshalb sagen wir diesen gefährlichen Praktiken entschieden den Kampf an. Mit der Zuständigkeitskonzentration für Doping-Verfahren in Zweibrücken sorgen wir dafür, dass sich die dortigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter konsequent des Themas annehmen können“, so der Minister bei der Unterzeichnung der Verordnung.
Nach der Unterzeichnung durch Justizminister Mertin muss die Verordnung nun noch im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes verkündet werden, womit in den kommenden Wochen gerechnet wird. Sie wird sodann am Tage nach der Verkündung in Kraft treten.
Information:
Das Gesetz gegen Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz - AntiDopG) kann unter folgendem Link vollständig abgerufen werden:<link https: www.gesetze-im-internet.de antidopg antidopg.pdf>www.gesetze-im-internet.de/antidopg/AntiDopG.pdf