Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines Antisemitismusbeauftragtengesetzes gebilligt und damit ein Gesetzgebungsprojekt auf den Weg gebracht, das die Rechtsstellung des Antisemitismusbeauftragten weiter stärkt. Als erstes Bundesland überhaupt hat Rheinland-Pfalz bereits 2017 die Stelle einer oder eines Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Rheinland-Pfalz geschaffen. Dieses Amt wird seit Mai 2018 von Dieter Burgard ausgeübt.
Die oder der Beauftragte für jüdisches Leben in Rheinland-Pfalz und Antisemitismusfragen koordiniert seitdem als zentrale Stelle sämtliche Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung des Antisemitismus sowie zur Sicherung und Förderung jüdischen Lebens im Land. Durch den neuen Gesetzesentwurf soll dieser Aufgabenkreis nun gesetzlich festgeschrieben werden. Außerdem erhält die oder der Antisemitismusbeauftragte zur effektiven Aufgabenwahrnehmung ein weitgehendes Akteneinsichts- und Auskunftsrecht gegenüber sämtlichen Behörden des Landes. Gleichzeitig werden die erforderlichen Regelungen zum Datenschutz für die von seiner Tätigkeit betroffenen Personen getroffen.
Justizminister Herbert Mertin – der den Gesetzentwurf heute dem Kabinett vorlegte – lobte die schon bislang sehr erfolgreiche Arbeit des Beauftragten für jüdisches Leben in Rheinland-Pfalz und Antisemitismusfragen und betonte die Bedeutung des Gesetzesvorhabens, das die außerordentlich wichtige Tätigkeit des Beauftragten unterstütze und im bundesweiten Festjahr „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ in den Blick der Öffentlichkeit rücke.
„Antisemitismus hat in Rheinland-Pfalz keinen Platz“, betonte Mertin: „Jüdisches Leben ist seit weit mehr als anderthalb Jahrtausenden Teil unserer Kultur. Gerade Rheinland-Pfalz hat mit den sogenannten SchUM-Städten Speyer, Worms und Mainz – die in diesem Jahr in das UNESCO-Weltkulturerbe aufgenommen worden sind – eine traditionsreiche jüdische Geschichte. Angesichts der Diskussion über eine Zunahme des Antisemitismus in Deutschland ist das Amt der oder des Beauftragten für jüdisches Leben in Rheinland-Pfalz und Antisemitismusfragen von besonderer Bedeutung. Dieser wollen wir durch das Landesgesetz angemessen Rechnung tragen!“