| Opferbeauftragter

Justizminister Herbert Mertin: Wir stärken die Rechtsstellung des rheinland-pfälzischen Opferbeauftragten!

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines Opferbeauftragtengesetzes gebilligt und damit ein Gesetzgebungsprojekt auf den Weg gebracht, das die Rechtsstellung des Opferbeauftragten stärken soll. Bereits im Jahr 2018 hat der Ministerrat erstmals einen Opferbeauftragten der Landesregierung Rheinland-Pfalz berufen. Dies geschah auch im Hinblick auf Erfahrungen, die Menschen in Rheinland-Pfalz in der Vergangenheit mit Unglücksfällen wie der Flugtagkatastrophe von Ramstein machen mussten. Das Amt wird von Detlef Placzek ausgeübt.

Die oder der Opferbeauftragte kümmert sich um die Belange der Betroffenen nach Naturkatastrophen, Terroranschlägen, Amoktaten und größeren Unglücken. Durch den neuen Gesetzentwurf soll dieser Aufgabenkreis nun gesetzlich festgeschrieben werden. Außerdem erhält die oder der Opferbeauftragte zur effektiven Aufgabenwahrnehmung ein Akteneinsichts- und Auskunftsrecht gegenüber sämtlichen Behörden des Landes. Gleichzeitig werden die erforderlichen Regelungen zum Datenschutz für die von seiner Tätigkeit betroffenen Personen getroffen.

Justizminister Herbert Mertin – der den Gesetzentwurf heute dem Kabinett vorlegte – lobte die schon bislang erfolgreiche Arbeit des Opferbeauftragten der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Er hob die Bedeutung des Gesetzesvorhabens hervor, das die wichtige Tätigkeit des Beauftragten unterstütze. „Die Notwendigkeit und Bedeutung der Tätigkeit des Opferbeauftragten der Landesregierung zeigt sich insbesondere vor dem Hintergrund jüngster schlimmer Ereignisse wie der Trierer Amokfahrt im Jahr 2020 und der Flutkatastrophe an der Ahr im Jahr 2021. Das Leid der Opfer und Hinterbliebenen soll nicht noch mit bürokratischen Hürden belastet werden“, betonte Mertin am Rande der heutigen Kabinettssitzung.

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