| Einweihung des Hauses des Jugendrechts Neuwied

Justizminister Herbert Mertin würdigt interdisziplinäre Zusammenarbeit im Haus des Jugendrechts zur Bekämpfung von Jugendkriminalität

Gruppenfoto von Oberbürgermeister der Stadt Neuwied Jan Einig, Geschäftsführer des LBB Holger Basten, Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz Mario Mannweiler, Staatssekretärin Nicole Steingaß, Polizeipräsident Koblenz Karlheinz Maron und Justizminister Herbert Mertin vor dem Haus des Jugendrechts in Neuwied mit einem symbolischen Schlüssel in der Hand
v.l.n.r. Oberbürgermeister der Stadt Neuwied Jan Einig, Geschäftsführer des LBB Holger Basten, Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz Mario Mannweiler, Staatssekretärin Nicole Steingaß, Polizeipräsident Koblenz Karlheinz Maron und Justizminister Herbert Mertin

Im Rahmen einer Feierstunde wurde heute das Haus des Jugendrechts in Neuwied eingeweiht. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Landesregierung, Justiz, Polizei, der städtischen Jugendhilfe und verschiedener weiterer Jugendhilfeorganisationen waren der Einladung gefolgt.

Justizminister Herbert Mertin würdigte in seiner Ansprache die Bedeutung der Häuser des Jugendrechts im Kampf gegen Jugendkriminalität: „Die Häuser des Jugendrechts mit ihrem Konzept der kurzen Wege und des täterorientierten Ansatzes sind aus der Strafverfolgung Jugendlicher nicht mehr wegzudenken. Seit im Jahr 2005 in Ludwigshafen das erste Haus des Jugendrechts in Rheinland-Pfalz eröffnet wurde, tragen diese Strukturen dazu bei, schnell und effektiv auf jugendliche Täterinnen und Täter mit erzieherischen Mitteln einzuwirken und sie möglichst von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Im Mai 2008 und im September 2009 konnten die Häuser des Jugendrechts in Mainz und Kaiserslautern, im August 2012 in Trier und im November 2014 in Koblenz eröffnet werden. Bei dem Haus des Jugendrechts Neuwied handelt es sich nun um das sechste Haus des Jugendrechts in Rheinland-Pfalz!“

„Die Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren geht in Rheinland-Pfalz seit Jahren kontinuierlich zurück. Waren es im Jahr 2013 noch über 23.700, weist die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2022 noch etwa 20.700 Tatverdächtige unter 21 Jahren aus. Zu dieser positiven Entwicklung leisten auch die Häuser des Jugendrechts ihren Beitrag. Die Einrichtung des Hauses in Neuwied ist dabei ein weiterer wichtiger Schritt. Mit den Häusern des Jugendrechts wird jungen Menschen durch einen umfassenden Ansatz aus einer Negativspirale herausgeholfen,“ sagte Nicole Steingaß, Staatssekretärin im Innenministerium.

Aber auch außerhalb der Häuser des Jugendrechts haben die Staatsanwaltschaften des Landes gemeinsam mit der Polizei, den Jugendgerichten und den Trägern der Jugendgerichtshilfe Modelle einer integrativen Zusammenarbeit entwickelt. Dazu gehören etwa „KIDS“ Bad Kreuznach, „KIDS“ Mainz-Bingen, der Wormser Gesprächskreis „Jugendkriminalität“, das Kooperationskonzept „KIWI“ in Wittlich, die Jugendrechtsinitiative im Landkreis Bad Dürkheim, das Virtuelle Haus des Jugendrechts Landau und das Kooperationskonzept „Zweibrücken-Pirmasens-Südwestpfalz“. Insbesondere in ländlich strukturierten Gebieten haben sich darüber hinaus weitere tragfähige Strukturen etabliert. Diese verbessern den Informationsfluss zwischen den Beteiligten des Jugendstrafverfahrens, ermöglichen eine zügige Fallbearbeitung und schaffen eine Sensibilisierung für Problemfälle. Die einzelnen Projekte tragen mit ihren unterschiedlichen Organisationsformen den Besonderheiten des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks, den Strukturen und den Fallzahlen sowie den Bedürfnissen der jeweiligen Kooperationspartner Rechnung und sind von konstruktiver Zusammenarbeit und Akzeptanz getragen. „Nur gemeinsam und im engen Austausch kann es gelingen, die Herausforderungen der Jugendkriminalität zu meistern“, betonte Minister Mertin.

Mit Blick auf das Haus des Jugendrechts in Neuwied ergänzte Justizminister Mertin: „In Neuwied rechnen wir damit, dass aus den Zuständigkeitsbereichen der Amtsgerichte Neuwied und Linz jährlich ca. 2.000 Fälle eingehen werden. Um diese Verfahren bearbeiten zu können, wird das Haus des Jugendrechts von Seiten der Justiz mit zwei Staatsanwältinnen und zwei Servicekräften besetzt werden. Diese personelle Investition ist uns wichtig. Wir sind sicher, sie lohnt sich!“

Im Haus des Jugendrechts kann die Vernehmung in Anwesenheit von Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgen, wenn Jugendliche straffällig werden. Auch hierdurch entstehen kurze Informationswege, die eine zeitnahe und individuell auf den jeweiligen Erziehungsbedarf zugeschnittene Reaktion ermöglichen. Diese sollte möglichst zeitnah erfolgen, um den Jugendlichen ihr Fehlverhalten und die Konsequenzen daraus zu verdeutlichen.

Mit Blick auf die Liegenschaft führte Holger Basten, Geschäftsführer des Landesbetriebs LBB, aus: „Das neue Haus des Jugendrechts in Neuwied konnte in der früheren Liegenschaft des ehemaligen Vermessungs- und Katasteramtes untergebracht werden. In einer Bauzeit von 14 Monaten konnte die LBB-Niederlassung Diez, trotz schwieriger Marktlage und Materialengpässen im Baubereich die Sanierung erfolgreich abschließen. Für rund 1,1 Mio. Euro Baukosten erfolgte eine bauliche und technische Ertüchtigung des Bestandsgebäudes, auch die Barrierefreiheit wurde deutlich verbessert.“

Der Folgenutzung von Bestandsimmobilien kommt nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, sondern auch im Sinne der Nachhaltigkeit eine immer stärkere Bedeutung zu. Das gilt auch für den öffentlichen Gebäudebestand. Holger Basten bedankte sich bei der symbolischen Schlüsselübergabe für die erfolgreiche Kooperation.

Abschließend dankte auch Minister Mertin allen Kooperationspartnerinnen und -partnern: „Ich danke Ihnen allen für Ihren gemeinsamen Einsatz. Ohne Ihre Unterstützung und Ihre Ausdauer könnten wir heute nicht diese Einweihung feiern. Ich wünsche Ihnen hier im Haus des Jugendrechts Neuwied alles Gute und viel Erfolg in der zukünftigen Zusammenarbeit unter einem Dach!“

Information:

Zentrales Anliegen der Häuser des Jugendrechts ist die Optimierung der Verfahrensabläufe bei der Verfolgung und Verhütung von Jugendkriminalität durch die Zusammenführung von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe sowie freien Trägern „unter einem Dach“.

Das ganzheitlich orientierte Konzept, in dem die Durchführung von Fallkonferenzen einen wichtigen Bestandteil darstellt, bezweckt eine Verknüpfung des Jugendstrafverfahrens mit sinnvollen pädagogischen Angeboten für junge Straftäterinnen und Straftäter. Neben der Verfahrensbeschleunigung werden daher in den Häusern des Jugendrechts weitere Ziele verfolgt, wie der Ausbau ambulanter Maßnahmen, die Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, die Verbesserung der interdisziplinären Kommunikation sowie die Stärkung der Zusammenarbeit mit Schulen und der Prävention. Ein besonderer Akzent liegt in einer stärkeren Berücksichtigung der Opferbelange und der Wahrung und Wiederherstellung des sozialen Friedens durch den Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA).

https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2022/pks2022_node.html

https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2022/PKSTabellen/BundTV/bundTV.html?nn=211742

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