| Verwaltungsgericht Koblenz

Justizminister Herbert Mertin zu Gast beim Verwaltungsgericht Koblenz

v.l.n.r. Dr. Brocker, Justizminister Herbert Mertin, Dr. Geis

Justizminister Herbert Mertin besuchte heute das Verwaltungsgericht Koblenz. Vor Ort machte er sich ein aktuelles Bild von der baulichen Situation, der personellen Ausstattung und der Arbeitsbelastung. Im Gespräch mit dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts, Dr. Ralf Geis, erörterte der Minister auch die bisherigen Erfahrungen mit dem elektronischen Rechtsverkehr sowie die in der Fachgerichtsbarkeit ab 2020 geplante Einführung der elektronischen Gerichtsakte. „Die Digitalisierung unserer Justiz geht kontinuierlich voran. Nach der erfolgreichen Umstellung auf die elektronische Akte an verschiedenen Standorten der ordentlichen Gerichtsbarkeit wollen wir das Verwaltungsgericht Koblenz im kommenden Jahr als erstes Fachgericht mit der e-Akte ausstatten“, erklärte Minister Mertin hierzu.

Im Rahmen einer Personalversammlung dankte der Minister sodann den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren vorbildlichen Arbeitseinsatz: „Die rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichte leisten seit vielen Jahren trotz hoher Belastung exzellente Arbeit. Dies ist nur aufgrund Ihres hervorragenden und oft überobligatorischen Einsatzes möglich,“ so Mertin.

Information:

Das Verwaltungsgericht Koblenz ist eines von vier Verwaltungsgerichten in Rheinland-Pfalz. Es ist im Neuen Justizzentrum Koblenz in der Deinhardpassage untergebracht. Die Verwaltungsgerichte befinden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art. Der Bezirk des Verwaltungsgerichts Koblenz umfasst die Stadt Koblenz sowie die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, den Rhein-Hunsrück-Kreis, den Rhein-Lahn-Kreis und den Westerwaldkreis. Beim Verwaltungsgericht Koblenz sind derzeit 13 Richterinnen und Richter in 5 Kammern und 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Serviceeinheiten und in der Verwaltung tätig. Diese hatten im Jahr 2018 über 778 Klagen und 328 Eilanträge zu entscheiden.

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