„Trotz anhaltend hoher Belastung leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße eine herausragend gute Leistung. Ich möchte die Gelegenheit meines Besuchs heute nutzen, um mich dafür bei Ihnen persönlich zu bedanken“, betonte Justizminister Herbert Mertin heute anlässlich seines Besuchs des Verwaltungsgerichts im Rahmen einer Personalversammlung.
Im Gespräch mit der Präsidentin des Verwaltungsgerichts, Elisabeth Faber-Kleinknecht, sowie dem Präsidenten des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts, Lars Brocker, erörterte der Minister die aktuelle Belastung des Gerichts. Waren im Jahr 2016 noch 678 Klagen und 320 Eilanträge zu bearbeiten, stieg diese Zahl im Jahr 2017 auf 768 Klage- und 323 Eilverfahren. Weitere Steigerungen seien im Jahr 2018 insbesondere wegen der deutlich gestiegenen Zahl von Durchsuchungsanordnungen in ausländerrechtlichen Verfahren zu erwarten, die vor Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern nötig seien. „Hier haben wir einen sprunghaften Anstieg im Jahr 2018 zu verzeichnen, in diesem Jahr mussten bereits 428 entsprechende Durchsuchungsanordnungen erlassen werden, während es im vergleichbaren Vorjahreszeitraum noch 198 und im vergleichbaren Zeitraum von 2016 lediglich 72 entsprechende Verfahren waren“, erläuterte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts.
„Wir werden die Situation bei allen Gerichten des Landes auch weiterhin künftig genau beobachten und wenn nötig alles Erforderliche tun, um die zügige Erledigung aller Verfahren zu gewährleisten“, so der Minister abschließend.
Information:
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ist eines von vier Verwaltungsgerichten in Rheinland-Pfalz. Das Zuständigkeitsgebiet umfasst die Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer und Zweibrücken sowie die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz und Donnersbergkreis. Das Verwaltungsgericht ist zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art – mit Ausnahme von Asylverfahren, die für ganz Rheinland-Pfalz beim Verwaltungsgericht Trier konzentriert sind. Beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße sind derzeit insgesamt 26 Personen beschäftigt, darunter 13 Richterinnen und Richter.