| Rechtsausschuss des Landtags zu „Entkriminalisierung“ des Containerns durch eine Ergänzung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren

Justizminister Herbert Mertin zur aktuellen Diskussion zum Containern: „Gefühl, bei strafrechtlicher Scharade mitzuwirken“

Porträt von Justizminister Herbert Mertin
Justizminister Herbert Mertin

Justizminister Herbert Mertin nahm im heutigen Rechtsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz Stellung zum Vorschlag des Bundesministers der Justiz und des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft zur „Entkriminalisierung“ des Containerns: „Die Erwartung, die durch die Berichterstattung in der letzten Woche geweckt wurde, durch eine Ergänzung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren werde das Containern straffrei, können die Justizministerinnen und Justizminister nicht erfüllen. Das Entwenden von weggeworfenen Lebensmitteln aus Abfallcontainern bleibt vielmehr weiterhin zumindest als Diebstahl strafbar! Da sich die geweckten Erwartungen bei einer Umsetzung dieses Vorschlags nicht erfüllen lassen, würde mich derzeit das Gefühl beschleichen, bei einer strafrechtlichen Scharade mitzuwirken.“

Hamburg hatte diesen Vorschlag, das Containern zu entkriminalisieren, bereits für die Justizministerkonferenz am 5. und 6. Juni 2019 unterbreitet. Der Vorschlag wurde damals – auch mit der Stimme von Rheinland-Pfalz – abgelehnt, da das Problem der Lebensmittelverschwendung nicht über das Straf- und das Zivilrecht gelöst werden könne. Stattdessen baten die Justizministerinnen und Justizminister in einem geänderten Beschluss die Bundesregierung, unter Beteiligung der entsprechenden Fachministerkonferenzen alternative Abgabeformen von Lebensmitteln zu entwickeln, die es insbesondere Lebensmittelanbietern ermöglichen, Lebensmittel freiwillig und ohne Nachteile an Dritte, etwa die Tafeln für Bedürftige, abzugeben.

„Das Ziel, weniger Lebensmittel zu verschwenden, halte ich für sehr erstrebenswert. Dazu sollte man meines Erachtens an der „Quelle des Übels“ ansetzen und gesetzliche Regelungen oder Absprachen mit dem Handel treffen, die es diesem erlauben zur Entsorgung vorgesehene Lebensmittel für soziale Zwecke zur Verfügung zu stellen. Ich würde es begrüßen, wenn die Bundesregierung solche Regelungen einführen würde.“, erklärte der Minister abschließend.

Information:

Beim sog. Containern handelt es sich um das Durchsuchen und Mitnehmen von Lebensmitteln aus Abfallcontainern. Dabei beabsichtigen die Handelnden meist, noch genießbare, aber vom Eigentümer bereits entsorgte Lebensmittel weiterhin ihrer eigentlichen Bestimmung (dem Verzehr durch sie selbst oder Dritte) zuzuführen.

Bei den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren handelt es sich um eine bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift, die vornehmlich an die Staatsanwaltschaften gerichtet ist und durch jeden einzelnen Landesjustizminister in Kraft gesetzt werden muss. Sie gibt lediglich Hinweise für die Sachbehandlung im Regelfall, entbindet den Staatsanwalt oder die Staatsanwältin aber nicht von der Prüfung und Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles.

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