| Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2024

Justizminister Mertin zur JuMiKo im Frühjahr 2024: „Führungsaufsicht zum Schutz potentieller Opfer verbessern!“ „Im Strafverfahren Vorteile von KI nutzen!“ „Bürokratieabbau im Betreuungsrecht bei der Schlussabwicklung von Betreuungen"

Justizstaatssekretär Dr. Matthias Frey und Justizminister Herbert Mertin
Justizstaatssekretär Dr. Matthias Frey und Justizminister Herbert Mertin

Unter dem diesjährigen Vorsitz des niedersächsischen Justizministeriums fand gestern und heute die 95. Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder in Hannover statt.

Auf Vorschlag von Justizminister Herbert Mertin haben sich die Länder dafür ausgesprochen, die sogenannte Führungsaufsicht über entlassene Straftäterinnen und Straftäter zu verbessern, um potentielle Opfer vor erneuten Straftaten zu schützen.

Die aktuelle Rechtslage sieht zum Schutz potentieller Opfer vor, dass entlassenen Straftäterinnen und Straftätern der Kontakt zu bestimmten Personen oder die Näherung an bestimmte Orte untersagt werden kann. Nach dem Beschlussvorschlag aus Rheinland-Pfalz soll nun die Einführung einer Regelung geprüft werden, nach der bei wiederholtem Verstoß gegen solche Kontakt- und Näherungsverbote die Untersuchungshaft angeordnet werden kann. Ebenfalls soll eine Regelung geprüft werden, nach der entlassenen Straftäterinnen und Straftätern, die zum Tragen einer sogenannten elektronischen Fußfessel verpflichtet sind, eine solche auch gegen deren Willen angelegt werden kann. Nach aktueller Rechtslage stellt die Weigerung zwar eine Straftat dar, das Anlegen der Fußfessel kann aber nicht zwangsweise durchgesetzt werden.

Justizminister Herbert Mertin: „Wenn ein entlassener Sexualstraftäter wiederholt gegen die Weisung verstößt, Schulen und Kindergärten fernzubleiben, brauchen wir weitere effektive Mittel, um die Schwächeren in unserer Gesellschaft vor erneuten schweren Straftaten beschützen können. Wir müssen diskutieren, ob in solchen Fällen die Anordnung der Untersuchungshaft in Betracht kommt. Ich freue mich, dass meine Amtskolleginnen und Amtskollegen dieses Anliegen unterstützen und wir heute ein Signal für einen starken strafrechtlichen Opferschutz gesetzt haben!“

Ebenfalls auf Vorschlag von Rheinland-Pfalz haben die Länder beschlossen, zu prüfen, inwieweit der Einsatz Künstlicher Intelligenz in Strafverfahren weiter verbessert werden kann.

Minister Mertin: „Keine technologische Entwicklung schreitet derzeit so schnell voran wie die der Künstlichen Intelligenz. Auch wenn wir schon heute Erfolge beim Einsatz entsprechender Anwendungen zum Beispiel im Kampf gegen Kinderpornografie verbuchen können, müssen wir bei diesen Fragen weiter am Ball bleiben! Bei der Auswertung immer größer werdender Datenmengen und der Fahndung von untergetauchten Verdächtigen kann etwa „intelligente“ Bilderkennungssoftware einen entscheidenden Vorteil bringen. Gleichzeitig müssen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, auch auf europäischer Ebene, im Blick behalten. Wir wollen unsere Strafverfolgung noch effizienter machen und dabei die Grenzen des Verfassungs- und Datenschutzrechts achten!“

Erfolgreich war zudem eine Initiative von Minister Mertin im Bereich der rechtlichen Betreuung. Einstimmig hat die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister beschlossen, den Bundesminister der Justiz um Prüfung von Maßnahmen zur Entlastung von Betreuerinnen und Betreuern sowie Gerichten bei der Schlussabwicklung von Betreuungen zu bitten.

Seit 2023 müssen Betreuerinnen und Betreuer eine sogenannte Schlussrechnung über das Vermögen des oder der Betreuten bei Beendigung der Betreuung nur noch erstellen, wenn die Berechtigten – häufig die Erben des oder der verstorbenen Betreuten – dies verlangen. Auf dieses Recht müssen die Betreuerinnen und Betreuer die Berechtigten hinweisen. In der Praxis kann das zu erheblichen Problemen führen.

Justizminister Herbert Mertin: „Häufig sind die Erben einer oder eines verstorbenen Betreuten nicht oder nur unter Einsatz erheblicher Zeit, Kosten und Mühen zu ermitteln. Dies führt vielfach dazu, dass Betreuerinnen und Betreuer Schlussrechnungen auf Verdacht auch dort erstellt werden, wo sie möglicherweise nicht erforderlich wären. Die vom Bundesgesetzgeber eigentlich beabsichtigte Arbeitserleichterung wird damit nicht erreicht. Betreuerinnen und Betreuer sowie die Gerichte sollten sich zum Wohle der Betroffenen aber auf ihre wesentlichen Aufgaben konzentrieren können. Die geltenden Regelungen können daher keine Dauerlösung sein!  Gemeinsam mit meinen Amtskolleginnen und Amtskollegen bitte ich den Bundesminister der Justiz, die Vorschläge der Praxis für einen Bürokratieabbau bei der Schlussabwicklung zu prüfen.

Information:

Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Bundeslandes finden jeweils im Frühjahr und im Herbst Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister statt. Die Konferenz ist ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Rechtspolitik und dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen. In diesem Jahr führt Niedersachsen den Vorsitz.

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