| Justizministerkonferenz Herbst 2023

Justizminister Herbert Mertin zur Justizministerkonferenz im Herbst 2023: „Bürgerinnen und Bürger bei Einreichung von Verbraucherinsolvenzanträgen entlasten“ und „Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Urheberrecht bei Bauwerken“ gesetzlich regeln“

Foto von v.l.n.r. Justizstaatssekretär Dr. Matthias Frey und Justizminister Herbert Mertin
v.l.n.r. Justizstaatssekretär Dr. Matthias Frey und Justizminister Herbert Mertin

 

In Berlin fand heute die 94. Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister statt.

Auf Vorschlag von Justizminister Herbert Mertin haben die Bundesländer beschlossen, dass die Einreichung höchstpersönlicher Erklärungen durch Privatpersonen im elektronischen Rechtsverkehr erleichtert werden soll.

Schwierigkeiten treten insoweit bislang auch und vor allem dann auf, wenn sich Bürgerinnen und Bürger bei einem Antrag auf Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens – also im Falle einer Privatinsolvenz – anwaltlich vertreten lassen. Während Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Insolvenzanträge seit Beginn dieses Jahres nur noch elektronisch einreichen dürfen, können ihre Mandantinnen und Mandanten bestimmte höchstpersönliche Erklärungen wie zum Beispiel die Versicherung der Richtigkeit der Vermögensübersicht nur in Papierform bei Gericht abgeben. Denn für eine Einreichung auf dem elektronischen Weg bedürfte es einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur, für die es Privatpersonen meist an der nötigen technischen Ausstattung fehlt. Eine einheitliche Bearbeitung durch den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin wird damit erheblich erschwert. Dies geht zulasten aller Beteiligten und verursacht auch bei den Gerichten unnötigen Aufwand.

Justizminister Herbert Mertin erklärte hierzu: „In Zeiten erheblicher finanzieller Belastungen und steigender Insolvenzzahlen kann es nicht sein, dass wir Bürgerinnen und Bürgern, die bei Beantragung eines Privatinsolvenzverfahrens anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, solche Steine in den Weg legen. Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie für die Gerichte ist die aktuelle Rechtslage äußerst unbefriedigend. Denn die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen ihre Mandantinnen und Mandanten bitten, die Erklärungen in Papierform bei Gericht einzureichen. Bei den Gerichten müssen diese dann eingescannt werden. Hier bedarf es einer Regelung. Ich gehe davon aus, dass der Bundesgesetzgeber sich dieses Problems bald annehmen wird.

Weiter hat Rheinland-Pfalz auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister gemeinsam mit Bayern und Baden-Württemberg den Bericht der Arbeitsgruppe „Urheberrecht bei Bauwerken“ vorgestellt. Seit dem Frühjahr 2021 haben sich die Länder in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Frage beschäftigt, wie die Nutzungsinteressen der Eigentümerinnen und Eigentümern von Bauwerken mit dem Urheberrecht von Architektinnen und Architekten an diesen Gebäuden in Einklang gebracht werden können.

Vor Gericht kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die Frage, ob und inwieweit das Urheberrecht von Architektinnen und Architekten an Bauwerken den Veränderungswünschen der Eigentümerinnen und Eigentümer entgegensteht. Hierdurch verzögern sich wichtige Umbauten oder Sanierungen nicht selten erheblich. Justizminister Mertin erklärte hierzu: „Der Bericht der Arbeitsgruppe zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie die Interessen der Beteiligten zu einem angemessenen Ausgleich gebracht werden können. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, soll nach dem Bericht der Arbeitsgruppe beispielsweise eine gesetzliche Änderungsbefugnis des Gebäudeeigentümers zur Verwirklichung des Gebrauchszwecks eingeführt werden, wobei Architektinnen und Architekten auch weiterhin vor willkürlichen Änderungen ihrer Werke geschützt bleiben sollen. Zudem sollen Eigentümerinnen und Eigentümer die Erlaubnis erhalten, ein Gebäude abzureißen und das Grundstück zum Beispiel durch einen Neubau anderweitig zu nutzen. Im Gegenzug sollen und müssen aber auch bestimmte Rücksichtnahmepflichten auf Eigentümerseite gesetzlich geregelt werden, indem der Urheberin oder dem Urheber die Gelegenheit erhält, das Gebäude vor dem Abriss zu dokumentieren. Ich hoffe, dass der Bundesgesetzgeber diesen Bericht zum Anlass nehmen wird, dieses Problemfeld im Sinne der Rechtssicherheit neu zu regeln. Hierdurch könnte auch ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet werden, Bau- und Sanierungsmaßnahmen an urheberrechtlich geschützten Bauwerken zu erleichtern und zu beschleunigen.“

Information:

Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Bundeslandes finden jeweils im Frühjahr und im Herbst Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister statt. Die Konferenz ist ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Rechtspolitik und dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen. In diesem Jahr führt Berlin den Vorsitz.

 

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