| Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2024

Justizminister Herbert Mertin zur Justizministerkonferenz im Herbst 2024:

Das Bild zeigt: Justizminister Herbert Mertin und Justizstaatssekretär Dr. Matthias Frey
Justizminister Herbert Mertin und Justizstaatssekretär Dr. Matthias Frey

„Schockanrufe und Enkeltricks wirksam bekämpfen: Täter durch Abfrage von Verkehrsdaten ermitteln!“
„Konflikte im Erbfall durch schnelle und zuverlässige Auskünfte über den Nachlass lösen!“
 

Unter dem Vorsitz der niedersächsischen Justizministerin fand heute die Herbstkonferenz der 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder in Berlin statt.

Auf gemeinsamen Vorschlag u. a. von Justizminister Herbert Mertin haben sich die Ministerinnen und Minister der Länder dafür ausgesprochen, dass die sogenannte Funkzellenabfrage in bestimmten Kriminalitätsbereichen wie dem gewerbsmäßigen Bandenbetrug durch „Schockanrufe“ oder „Enkeltricks“ wieder möglich sein muss.

Bei einer Funkzellenabfrage werden Telekommunikationsverkehrsdaten abgerufen, die in einem bestimmten Zeitraum in einem räumlichen begrenzten Bereich anfallen. Dadurch können häufig Hinweise auf die Identität von Tätern erlangt werden, wenn bei der Tat etwa ein Mobiltelefon verwendet bzw. mitgeführt wurde. Der Bundesgerichtshof hatte Anfang des Jahres 2024 allerdings entschieden, dass die Abfrage von Verkehrsdaten nur bei ganz bestimmten schweren Straftaten zulässig sei. Damit wurde die bis dahin weithin geübte Praxis der Strafverfolgung bei Betrugsmaschen wie dem „Schockanruf“ und dem „Enkeltrick“ erheblich eingeschränkt.

Minister Mertin erklärte zum heutige Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister: 

„Betrugskriminalität findet schon lange fast vollständig im digitalen Bereich oder unter Einsatz von Telekommunikationsmitteln statt. Es sind diese Bereiche, in denen die Täter zunehmend ihre Spuren hinterlassen. Wenn Straftaten wie bei Schockanrufen oder dem Enkeltrick mittels Telefonanrufen begangen werden, ist die sogenannte Funkzellenabfrage häufig der einzige erfolgversprechende Ermittlungsansatz. Entsprechend geübter Strafverfolgungspraxis müssen wir in diesem Kriminalitätsbereich deshalb auf die Verkehrsdaten zugreifen können. Nur so können wir den Opfern dieser Betrugsmaschen, die häufig zu den Schwächeren unserer Gesellschaft gehören, helfen und weitere Taten verhindern. Ich freue mich, dass wir uns heute darauf verständigen konnten, den Bundesminister der Justiz um eine Klarstellung im Gesetz zu bitten.“

Auf Vorschlag von Rheinland-Pfalz haben die Länder heute außerdem einstimmig beschlossen, dass klarere Regeln bei der Aufstellung von Nachlassverzeichnissen durch Notarinnen und Notare geschaffen werden müssen.

Pflichtteilsberechtige, die nicht selbst Erben geworden sind, können Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen, um ihre Ansprüche prüfen zu können. In welchem Verfahren das Nachlassverzeichnis zu erstellen ist und welche konkreten Mitwirkungspflichten die Erben dabei trifft, lässt das Gesetz aber weitgehend offen. Das kann die Erstellung des Verzeichnisses insbesondere bei fehlender Kooperationsbereitschaft der Erben oder der Pflichtteilsberechtigten zulasten aller Beteiligten erheblich erschweren.

 

Justizminister Herbert Mertin erklärte heute: 

„Nicht selten kommt es im Erbfall zu Streitigkeiten. Wem der Pflichtteil zusteht, kann von den Erben ein von einer Notarin oder einem Notar aufgenommenes Verzeichnis über den Nachlass verlangen. Doch ausgerechnet in dieser für alle Beteiligten schwierigen Situation fehlen klare gesetzliche Regeln: Welche Mitwirkung müssen die Erben bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses konkret leisten? Wie weit müssen die Nachforschungen der Notarinnen und Notare genau gehen? Es ist wichtig, dass der Bundesgesetzgeber hier für mehr Klarheit sorgt! Damit können wir nicht nur die Arbeit unserer Notarinnen und Notare erheblich erleichtern, sondern auch dazu beitragen, dass schwierige Konflikte zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten schneller gelöst werden. Ich danke meinen Amtskolleginnen und Amtskollegen, dass sie dieses Vorhaben unterstützen!“

 

Information:

Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Bundeslandes finden jeweils im Frühjahr und im Herbst Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister statt. Die Konferenz ist ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Rechtspolitik und dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen. In diesem Jahr führt Niedersachsen den Vorsitz.

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