Justizminister Herbert Mertin kommentierte die heutige Entscheidung des Landgerichts Koblenz, das Verfahren gegen die verbliebenen 17 Angeklagten wegen des Verfahrenshindernisses der überlangen Verfahrensdauer einzustellen, wie folgt:
„Ich habe die Entscheidung des Landgerichts zur Kenntnis genommen. Sie ist – wie alle richterlichen Entscheidungen – in richterlicher Unabhängigkeit ergangen, weswegen sich eine inhaltliche Kommentierung verbietet. Gleichwohl werde ich das Verfahren zum Anlass nehmen, unter dem Thema ‚Umfangreiche Strafprozesse – Herausforderung für die Justiz‘ im nächsten Monat im Rahmen der Justizministerkonferenz mit meinen Kolleginnen und Kollegen zu erörtern, ob die geltenden strafprozessualen Vorschriften für Großverfahren noch ausreichen, oder ob der Gesetzgeber gefordert ist, das Strafverfahrensrecht stärker an die Erfordernisse des gewandelten Strafprozesses anzupassen.“