„Das Landesarbeitsgericht und die zugehörigen Arbeitsgerichte leisten auf hohem Niveau anhaltend gute Arbeit – hierfür möchte ich Ihnen stellvertretend für alle Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgerichtsbarkeit herzlich danken“, äußerte Justizminister Herbert Mertin anlässlich seines heutigen Besuches beim Landesarbeitsgericht in Mainz gegenüber dessen Präsidenten Martin Wildschütz.
„Die Erledigungszahlen sprechen für Ihre effiziente Arbeitsweise. Sie zeigen, dass Sie es verstehen, Ihre Ressourcen optimal zu nutzen“, betonte der Minister. Bei den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten wurden im Jahr 2016 insgesamt landesweit 15.559 Verfahren erledigt, während in der gleichen Zeit 15.305 neue Verfahren eingingen. Das Landesarbeitsgericht erledigte in dieser Zeit 832 Verfahren bei 811 Neueingängen.
Erfreut zeigte sich der Minister auch über die gute Vernetzung der Arbeitsgerichtsbarkeit bei Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, die insbesondere für die Ernennung der ehrenamtlichen Arbeitsrichterinnen und -richter zuständig sind. So wurden in mehreren Informationsveranstaltungen Verbands- und Gewerkschaftsvertretern der elektronische Rechtsverkehr erläutert, praktisch demonstriert sowie technische Support geleistet. Auch der Anwaltschaft stehen die Arbeitsgerichte des Landes gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Um auch die Erreichbarkeit und das Informationsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, präsentiert sich das Landesarbeitsgericht seit Anfang des Jahres – wie auch die übrigen Justizbehörden – mit einem vollständig überarbeiteten Internetauftritt. Unter <link http: lagrp.justiz.rlp.de>lagrp.justiz.rlp.de finden sich Informationen zum Gericht, zum Ablauf der Verfahren sowie aktuelle Entscheidungen und Mitteilungen.
Information:
Das Landesarbeitsgericht (LAG) entscheidet über alle Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte in Rheinland-Pfalz. Es entscheidet durch Senate, die mit einem Berufsrichter oder einer Berufsrichterin und zwei ehrenamtlichen Richtern oder Richterinnen besetzt sind. Das LAG hat seinen Sitz in Mainz. Es hält außerdem regelmäßig Gerichtstage in Trier ab. Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz.
Aktuell sind bei den Arbeitsgerichten erster Instanz landesweit insgesamt 36 Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter im Einsatz, davon 11 Teilzeitkräfte. Beim Landesarbeitsgericht sind aktuell 8 Richterinnen und Richter tätig, davon sind 3 teilzeitbeschäftigt.