| Strafverfolgungsstatistik 2020

Justizminister Mertin stellt Strafverfolgungsstatistik 2020 vor

Justizminister Herbert Mertin

Zahl der Verurteilungen in Rheinland-Pfalz gegenüber Vorjahr leicht gesunken – Verurteilungen wegen Gewaltdelikten und bei Jugendlichen sinken ebenfalls weiter – hoher Anstieg bei Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Im Mainzer Justizministerium stellte Justizminister Herbert Mertin heute im Rahmen einer Pressekonferenz die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2020 vor. In dieser werden alle rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren vor den Strafgerichten des Landes Rheinland-Pfalz erfasst. Damit unterscheidet sie sich von der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen bzw. von ihr ermittelten strafrechtlichen Sachverhalte darstellt.

„Auch unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr haben die Staatsanwaltschaften und die Strafgerichte in Rheinland-Pfalz bei einer auch weiterhin hohen Belastung zuverlässig ihre wichtige gesellschaftliche Funktion wahrgenommen. Jeder und jedem muss klar sein: Wer eine Straftat begeht, muss damit rechnen, sich hierfür vor Gericht verantworten zu müssen. Erfreulich ist, dass die Verurteilungen von Jugendlichen weiterhin niedrig bleiben, ebenso wie Verurteilungen wegen Gewaltdelikten, die das Sicherheitsgefühl der Menschen in unserem Land besonders berühren. Das Risiko, in Rheinland-Pfalz Opfer einer schweren Straftat oder eines Gewaltverbrechens zu werden, ist weiter gering. Die Bekämpfung von Kriminalität bleibt eine dauernde Herausforderung für Polizei, Staatsanwaltschaften und unsere Gerichte, aber natürlich auch die ganze Gesellschaft“, erklärte der Minister.

Aus der Statistik geht hervor, dass in Rheinland-Pfalz 2020 insgesamt 32.681 Personen zu einer Strafe verurteilt wurden. Dies stellt einen leichten Rückgang um rund 1 % gegenüber 2019 (32.994) dar. Die Zahl liegt damit deutlich unter dem bisherigen Spitzenwert der letzten 30 Jahre, der im Jahr 2005 mit 43.528 verurteilten Personen erreicht wurde.

Noch deutlicher war der zu verzeichnende Rückgang bei den Verurteilungen von Jugendlichen: 2020 wurden insgesamt 1.251 Jugendliche verurteilt, womit die Zahl erheblich unter dem Vorjahreswert (1.456) lag. Gegenüber dem Wert aus dem Jahr 2005 (3.284) liegt der Rückgang bei inzwischen mehr als 60 %.

Die Zahl der Verurteilungen wegen Gewaltdelikten betrug im Jahr 2020 2.564 (= 7,8 % aller Verurteilten) gegenüber 2019 mit 2.766 Verurteilungen; damals betrug der Anteil an allen Verurteilungen noch 8,4 %. Die absolute Zahl solcher Verurteilungen ist einem langjährigen Trend folgend erneut gesunken und damit auf dem niedrigsten Stand seit dem Jahr 1996.

Wegen Mordes sind acht Verurteilte (davon sechsmal zu „lebenslänglich“; zweimal eine Freiheitsstrafe zwischen 10 und 15 Jahren) erfasst; wegen versuchten Mordes ebenfalls acht und wegen Totschlags 12 verurteilte Personen. Die Zahlen wegen Tötungsdelikten (28) sind damit im Vergleich mit dem Vorjahr (39) wieder deutlich gesunken; aufgrund der geringen absoluten Fallzahlen sind hier jedoch größere Schwankungen nicht ungewöhnlich.

Die zahlenmäßig bedeutendste Deliktsgruppe bildeten 2020 wie schon im vorangegangenen Jahr die Straftaten im Straßenverkehr. Ihretwegen sind 8.541 aller Verurteilten in der Strafverfolgungsstatistik 2020 erfasst. So wurden insbesondere 1.656 Personen, also rund 5 % aller Verurteilten, wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) verurteilt (Vorjahr: 1.708); wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) wurden 2.804 Personen (8,6 %) verurteilt (Vorjahr: 2.774).

Steigerungen gab es im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität: Die Zahl der Verurteilten wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz beträgt für 2020 insgesamt 3.740. Das ist die höchste Zahl von Verurteilten in den letzten Jahren. Lediglich im Jahr 2009 (mit damals 3.553 Verurteilten) und im Vorjahr (3.593) waren vergleichbar hohe Werte erreicht worden.

Wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174-184j StGB) wurden in Rheinland-Pfalz 2020 insgesamt 470 Personen (darunter auch zehn Frauen) verurteilt, das sind 72 Personen mehr als im Vorjahr (2019: 398; 2018: 374; 2017: 349; 2016: 355). Dies stellt den dritthöchsten Wert der letzten 25 Jahre dar (Höchstwert 2008: 504 Verurteilte).

Ein auffälliger Anstieg war zudem bei Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu verzeichnen. Hier kam es 2020 zu 828 Verurteilungen (Vorjahr: 665; 2018: 687; 2017: 672; 2016: 619). Dies stellt einen Anstieg um rund 25 % zum Vorjahr dar. Denkbare Erklärungsansätze für die Steigerung sind häufiger anzutreffende verbotene Manipulationen an Elektro-Fahrrädern oder das vermehrte Aufkommen von versicherungspflichtigen Elektro-Rollern.

Der Anteil ausländischer bzw. staatenloser Verurteilter an den Verurteilten insgesamt hat weiter zugenommen. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 9.722 (2019: 9.655; 2018: 9.174; 2017: 8.442; 2016: 8.385) Ausländer oder Staatenlose in Rheinland-Pfalz verurteilt, also circa 2 % – wie im Vorjahr – der erfassten ausländischen Bevölkerung. Dies bedeutet einen Anteil von 29,7 % aller 32.681 in Rheinland-Pfalz verurteilten Personen (2019: 29,3 %; 2018: 28,3 %; 2017: 26,4 %; 2016: 25,1 %).

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