| Ambulantes Therapieprogramm in Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Justizminister Mertin und sein saarländischer Amtskollege Strobel unterzeichnen Anerkennungsvereinbarung mit Forensisch Psychiatrischer Ambulanz (FPA) an der Universität Homburg

v.l.n.r. Prof. Dr. Wolfgang Retz, Minister Peter Strobel, Minister Herbert Mertin, Prof. Dr. Martine Sester

Anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Anerkennung und Nutzung der FPA Homburg erklärte Justizminister Herbert Mertin heute: 

„Das therapeutische Angebot in Forensischen Ambulanzen ist ein entscheidendes Hilfsmittel, um weitere gefährliche Gewalt- und Sexualstraftaten durch rückfallgefährdete Personen zu verhindern. Mit dem neuen Standort in Homburg können wir das in den letzten 10 Jahren stetig gewachsene Angebot an Forensischen Ambulanzen in Rheinland-Pfalz gut ergänzen und zu einer starken Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten insbesondere in den angrenzenden Gebieten Pirmasens und Zweibrücken beitragen. Ich freue mich, dass dieses Projekt durch eine weitere länderübergreifende Zusammenarbeit mit dem Saarland verwirklicht werden kann.“ 

Minister Strobel erklärte: „Die nachhaltige Resozialisierung von Straftätern ist Opferschutz im besten Sinne. Mit der neuen forensisch-psychiatrischen Ambulanz am Standort Homburg als feste Anlaufstelle für entlassene Sexual- und Gewaltstraftäter werden wir für diesen Bereich eine deutliche Verbesserung der Qualität erreichen.  Wir sind auch froh, die gute und langjährig praktizierte Zusammenarbeit mit dem rheinland-pfälzischen Justizministerium, insbesondere im Bereich des Justizvollzuges, um diesen wichtigen Baustein in der ambulanten Nachbetreuung zu erweitern.“

Im Anschluss an die Unterzeichnung der Anerkennungsvereinbarung übergab Minister Mertin Frau Univ.-Prof. Dr. Martine Sester als Vertreterin der Universität des Saarlandes einen Zuwendungsbescheid, um die Grundfinanzierung der FPA zu gewährleisten. 

Information: 

Die Verhinderung neuer Straftaten ist eine wirksame und notwendige Maßnahme des Opferschutzes. Erklärtes Ziel ist es daher, dass gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter bei entsprechendem Bedarf auch nach einer Haftentlassung eine rückfallvermeidende Therapie erhalten. Während der Zeit der Inhaftierung werden durch inzwischen immer besser entwickelte Therapieprogramme und mit oftmals hohem personellen Aufwand gute Behandlungsfortschritte erreicht. Durch Studien weiß man jedoch, dass diese Erfolge nur in Verbindung mit einer abgestimmten therapeutischen Nachsorge nach der Entlassung längerfristig stabilisiert werden können. Da die Behandlungskosten weder vom Sozialhilfeträger noch von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gezahlt werden, sind vom Ministerium der Justiz für die Übernahme dieser Kosten Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt worden, sofern die Kosten nicht durch die zu behandelnde Person selbst getragen werden können.

Durch vier Ambulanzstandorte in Ludwigshafen (seit 2009), Trier (seit 2009), Koblenz (seit 2015) und Mainz (seit 2015) ist in Rheinland-Pfalz eine gewisse Grundversorgung für rückfallgefährdete Straftäterinnen und Straftäter möglich. Mit zunehmender Bekanntheit der Ambulanzstandorte bei den Gerichten wächst jedoch die Zahl der Therapieweisungen im Rahmen von Bewährungsunterstellungen und Führungsaufsicht im Verlauf der letzten Jahre stetig. Im Bereich der westlichen Pfalz zeigte sich ein bisher nicht gedeckter Bedarf. Herr Prof. Dr. Wolfgang Retz, mit der forensischen Ambulanz der Universitätsmedizin Mainz bereits ein bewährter Kooperationspartner, hat an der Universität in Homburg kürzlich die Forensisch Psychiatrische Ambulanz (FPA) des Instituts für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie ins Leben gerufen. Diese neue Ambulanz wurde im Rahmen des Termins förmlich als forensische Ambulanz vom Ministeriums der Justiz anerkannt.

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