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Justizminister Mertin: Wichtige rechtliche Neuregelungen nach Flutkatastrophe nehmen letzte parlamentarische Hürde

v.l.n.r.: Direktor des Amtsgerichts Sinzig Dr. Michael Mayer, Minister Herbert Mertin, Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz Thomas Henrichs

Justizminister Herbert Mertin zeigt sich erfreut, dass bei der heutigen Sondersitzung des Bundesrates in Berlin das Aufbauhilfegesetz 2021 seine letzte parlamentarische Hürde genommen hat. Es kann damit nunmehr zügig in Kraft treten. Das Gesetz enthält neben der Errichtung des Aufbau-Sondervermögens für die von Flut und Starkregen betroffenen Gebiete weitere wichtige Regelungen im Insolvenz- und Pfändungsrecht, die maßgeblich auf rheinland-pfälzische Initiativen zurückgehen.

So wird zum einen bis zum 31. Januar 2022 die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt, wenn die Zahlungsunfähigkeit auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers beruht und begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Hierzu erklärte der Minister nach einem Gespräch mit dem Direktor des Amtsgerichts Sinzig, Dr. Michael Mayer, und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerichts:

„Der Bund hat hier erfreulicherweise eine Initiative der rheinland-pfälzischen Landesregierung aufgegriffen. Durch die Flutkatastrophe sind auch Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, deren geschäftliche und finanzielle Situation zuvor solide gewesen ist. In vielen Fällen wird sich eine Insolvenz letztlich abwenden lassen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verschafft die hierfür nötige Zeit.“

Änderungen gibt es zum anderen beim Pfändungsschutz. Menschen mit gepfändeten sogenannten P-Konten hatten bisher Schwierigkeiten, Soforthilfen von ihren Kreditinstituten ausgezahlt zu bekommen. Hier musste eigens ein Antrag beim Vollstreckungsgericht gestellt werden, um Pfändungsschutz und damit die Auszahlung der Soforthilfen zu erreichen. Nunmehr soll dies auch durch die Vorlage entsprechender Unterlagen, etwa von Bewilligungsbescheiden, möglich sein. Ein Gang zu Gericht wird damit vielfach nicht mehr nötig. Auch diese Änderung beruht auf Vorschlägen der rheinland-pfälzischen Landesregierung.

„Die rechtlichen Änderungen schaffen Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Sie ersparen zudem unseren im Katastrophengebiet liegenden Gerichten zusätzliche Belastungen. Das Gesetzgebungsverfahren hat gezeigt, dass Bund und Länder – wenn es darauf ankommt – in kürzester Zeit konstruktive Regelungen zum Wohle der Menschen in unserem Land schaffen können. Dabei freut es mich besonders, dass Regelungen aufgegriffen wurden, für die ich mich auch persönlich in den letzten Wochen sehr eingesetzt habe“, so der Minister abschließend.

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