Justizminister Herbert Mertin besuchte heute die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach und würdigte vor Ort das 50-jährige Bestehen der dortigen Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen, die mit Wirkung zum 1. Juni 1969 - damals noch bei der Staatsanwaltschaft Mainz - eingerichtet wurde.
"Mit der Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen verfügt Rheinland-Pfalz über eine in dieser Form einzigartige Einrichtung, bei der mit besonderer Expertise und Kompetenz umfangreiche und bedeutungsvolle Wein- und Lebensmittelstrafsachen aus ganz Rheinland-Pfalz bearbeitet werden", betonte der Minister.
"Ob mit technischem Glycerin versetzte Weine, falscher Eiswein oder als Bio-Erzeugnisse deklarierte konventionelle Lebensmittel - immer wieder konnten Sie zum Teil spektakuläre Ermittlungserfolge erzielen und die Täter dingfest machen. Damit leisten Sie einen großen Beitrag dazu, dass Lebensmittel heute sicher und von hoher Qualität sind und rheinland-pfälzische Weine in aller Welt gern getrunken werden. Für diese wichtige Arbeit danke ich Ihnen herzlich", so Mertin abschließend.
Information:
Seit nunmehr 50 Jahren gibt es in Rheinland-Pfalz eine Landeszentralstelle für Weinstrafsachen. Sie wurde mit Wirkung vom 1. Juni 1969 zunächst bei der Staatsanwaltschaft Mainz eingerichtet. Später wurde ihr auch die Verfolgung von Straftaten gegen das Lebensmittelrecht übertragen. Justizminister Peter Caesar (FDP) wies die Landeszentralstelle schließlich mit Landesverordnung vom 27. Mai 1988 der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach zu, wo sie als "Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen" zuständig für "umfangreiche und bedeutungsvolle" Wein- und Lebensmittelstrafsachen aus ganz Rheinland-Pfalz im April 1989 ihre Arbeit aufnahm. Diese Landeszentralstelle ist einzigartig in ganz Deutschland. Lediglich für den Bereich des Landes Niedersachsen ist bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg eine Zentralstelle für Landwirtschaftsstrafsachen eingerichtet, die unter anderem auch Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften bearbeitet.
Zurzeit sind bei der Zentralstelle drei Staatsanwälte in Vollzeit und eine Staatsanwältin mit 50 % ihrer Arbeitskraft tätig. Ihnen arbeitet eine Wirtschaftsfachkraft zu, die vorrangig mit der Auswertung sichergestellter Unterlagen befasst ist. Gemeinsam bearbeiten sie derzeit jährlich rund 300 Verfahren, wobei in ca. 2/3 der Fälle weinrechtliche und in 1/3 lebensmittelrechtliche Verstöße zugrunde liegen.
Schwerpunkte der Vorwürfe sind im Weinbereich stoffliche und bezeichnungsrechtliche Beanstandungen von Erzeugnissen nach dem Weingesetz, wie etwa die Verwendung von Saccharose bei Prädikatsweinen, die Aromatisierung von Weinen, der Zusatz von Glycerin, die Überschreitung von Grenzwerten für zugesetzte Stoffe, die Vermarktung von Qualitätsweinen, die das amtliche Qualitätsweinprüfungsverfahren nicht durchlaufen haben, die Angabe falscher Herkunft und bezeichnungsschädliche Verschnitte. Im Bereich der Lebensmittel sind es vorwiegend Beanstandungen hygienischer Zustände, der Verwendung verdorbener oder überlagerter Produkte, der Überschreitung von Grenzwerten für Schadstoffe und irreführender Bezeichnung von Erzeugnissen. Auch hier kommt es vereinzelt zur Vorlage von gefälschten Zertifikaten.
Die Sanktionen, die von den zuständigen Gerichten nach erfolgreichem Abschluss der Ermittlungsverfahren verhängt werden, reichen von geringen Geldstrafen bis zu hohen Freiheitsstrafen.