„Regelmäßige Änderungen der gesetzlichen Grundlagen sind für Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzgerichtsbarkeit in besonderem Maße an der Tagesordnung. Es gehört in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu Ihrem Alltag, sich über neue rechtliche Entwicklungen zu informieren, um Ihr spezialisiertes Wissen aktuell zu halten. Auch in komplizierten Rechtsfragen sorgen Sie dank Ihres Know-hows zuverlässig für Rechtsklarheit und –sicherheit. Hiervon profitieren letztlich alle Verfahrensbeteiligten“, erklärte der Minister anlässlich seines heutigen Besuchs bei dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz gegenüber dem Präsidenten Dr. Mildner und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
„Gerne nutze ich die Gelegenheit, mich bei Ihnen für die gute und engagierte Arbeit zu bedanken“, betonte Mertin.
In der rheinland-pfälzischen Justiz nehme das Finanzgericht aufgrund seiner in Rheinland-Pfalz einmaligen Zuständigkeit eine besondere Position ein. Alle Verfahrensbeteiligten könnten auf gebündeltes Fachwissen bauen, so der Minister weiter.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist örtlich für ganz Rheinland-Pfalz zuständig. Es entscheidet als oberes Gericht in Rheinland-Pfalz in erster Instanz über Klagen gegen Finanzbehörden in Steuer- und Zollsachen sowie in Kindergeldstreitigkeiten. Da die Finanzgerichtsbarkeit – im Gegensatz zu anderen Zweigen der Justiz - nur aus zwei Stufen besteht, stellt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die einzige Tatsacheninstanz dar. Übergeordnetes Gericht ist der Bundesfinanzhof. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zurzeit insgesamt 36 Beschäftigte, davon 21 Richterinnen und Richter (jeweils Kopfzahlen).
Weitere Informationen über das Finanzgericht Rheinland-Pfalz finden Sie unter
www2.mjv.rlp.de/Gerichte/Fachgerichte/Finanzgericht/Finanzger-Rhld-Pf/.