Unter Beteiligung von Justizstaatssekretär Philipp Fernis fand heute in Berlin die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister statt. Der Staatssekretär zeigte sich erfreut darüber, dass von Rheinland-Pfalz unterstütze Beschlussvorschläge jeweils eine Mehrheit unter den Ministerinnen und Ministern fanden.
So forderte die Konferenz einmütig, dass der Bund auch künftig die Deutsche Richterakademie hälftig finanzieren soll. Hintergrund des Beschlusses ist eine Empfehlung des Bundesrechnungshofs, den Finanzierungsanteil des Bundes zukünftig zu senken. Hierzu erklärte der Staatssekretär: „Die Deutsche Richterakademie mit ihren beiden Standorten in Brandenburg und Trier leistet einen wichtigen Beitrag zur Fortbildung der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Sie ist für die Qualität unserer Rechtspflege insgesamt unverzichtbar. Insofern sind Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht, für eine auskömmliche Finanzierung der Deutschen Richterakademie zu sorgen“.
Ebenfalls eine Mehrheit fand der rheinland-pfälzische Vorschlag, die Struktur der ersten juristischen Prüfung künftig zu modifizieren. So soll nicht mehr – wie bisher – eine Gesamtnote aus staatlicher Pflichtfachprüfung und universitärer Schwerpunktbereichsprüfung gebildet werden. „Das bisherige System hat zu großen Ungerechtigkeiten geführt und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse deutlich erschwert, da das Benotungsniveau der Schwerpunktprüfungen an den einzelnen Universitäten stark divergiert. Wir wollen daher die Bedeutung der staatlichen Pflichtfachprüfung stärken“, sagte der Staatssekretär zu diesem Punkt.
Bedauern äußerte der Staatssekretär darüber, dass der Vorschlag aus Rheinland-Pfalz keine Mehrheit fand, die derzeit starre Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren einer wissenschaftlichen Überprüfung zu unterziehen. „Die derzeitige Strafmündigkeitsgrenze kann wissenschaftlich nicht exakt begründet werden und ist letztlich eine rechtspolitische Festsetzung des Gesetzgebers. Ich hätte mir gewünscht, dass eine wissenschaftliche Evaluation der Problematik stattfindet, damit auf fundierter Basis über eine mögliche Änderung des Strafmündigkeitsalters im Einzelfall entschieden werden könnte“, so Fernis abschließend.
Information:
Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Bundeslandes finden jeweils im Frühjahr und im Herbst Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister statt. Die Konferenz ist ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Rechtspolitik und dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen.