| Verleihung der Ehrennadel des Landes

Justizstaatssekretär verleiht die Ehrennadel des Landes an fünf ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Gruppenfoto mit Urkunden von v.l.n.r. Stefan Schwaab, Harald Jenet, Silke Schick, August Nahstoll, Margit Volz, Patrick Henigin und Dr. Matthias Frey
v.l.n.r. Stefan Schwaab, Harald Jenet, Silke Schick, August Nahstoll, Margit Volz, Patrick Henigin und Dr. Matthias Frey
Justizstaatssekretär Dr. Matthias Frey am Rednerpult
Justizstaatssekretär Dr. Matthias Frey

Staatssekretär Dr. Matthias Frey hat gestern die Ehrennadel des Landes an drei ehrenamtliche Richterinnen und Richter des Landgerichts Frankenthal und zwei ehrenamtliche Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Neustadt überreicht.

Gemeinsam mit dem Präsidenten des Landgerichts Frankenthal, Harald Jenet, dankte Dr. Matthias Frey allen Geehrten im Landgericht Frankenthal für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit.

Die ausgezeichneten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter haben sich mindestens 16 Jahre lang in der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit ihrer Lebenserfahrung eingebracht und bei der Entscheidungsfindung der Gerichte mitgewirkt. Die Ehrennadel wurde ihnen daher im Namen der Ministerpräsidentin für ihr andauerndes ehrenamtliches Engagement als Zeichen des Dankes und der Anerkennung verliehen.

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Landgericht Frankenthal wendete sich Staatssekretär Dr. Matthias Frey direkt an die Geehrten: „Als ehemaliger Direktor des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße habe ich einen engen Bezug zum Bezirk des Landgerichts Frankenthal. Deshalb ist es für mich eine besonders ehrenvolle Aufgabe, Ihnen heute im Namen der Ministerpräsidentin die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz überreichen zu dürfen.“

Sodann nutzte er sein Grußwort, um den Geehrten seinen Dank auszusprechen: „Sie alle können auf mindestens 16 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit in „unserer Justiz“ zurückblicken. Das ist eine beachtliche Zeit! Hierfür danke ich Ihnen auch im Namen von Herrn Justizminister Mertin ganz herzlich. Dank gebührt auch Ihren Angehörigen: Die vielen Stunden, die Sie Ihrem Ehrenamt gewidmet haben, fehlen Sie als Ehepartner, Freund oder Elternteil.“

Abschließend rief er die Geehrten dazu auf, die Justiz bei der Suche nach Nachfolgerinnen und Nachfolgern zu unterstützen: „Sie sind nicht nur für die Justiz unverzichtbar, sondern darüber hinaus ein gutes Vorbild für junge Menschen, indem Sie sich aktiv im Sinne der Gesellschaft einbringen. In Zeiten einer sinkenden Bereitschaft zur Übernahme von Ehrenämtern kann Ihr Engagement gar nicht hoch genug gewürdigt werden. Wie in allen Bereich der Arbeitswelt und des Ehrenamts wird ständig qualifizierter Nachwuchs gesucht. Wie Sie vielleicht mitbekommen haben, ist 2023 das Jahr der Schöffenwahl. Bitte berichten Sie von Ihren positiven Erfahrungen und werben Sie für das Ehrenamt.“

Information:

Ehrenamtlichen Richterinnen und Richter kommen in der Justiz an vielen Stellen zum Einsatz: Bei den Amts- und Landgerichten bestimmen sie als Schöffen über Schuld und Strafe von Angeklagten mit. Bei den Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten sowie den Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten entscheiden sie gemeinsam mit Berufsrichterinnen und -richtern über Rechtsstreitigkeiten aus den verschiedensten Bereichen.

Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ist eine Auszeichnung des Landes. Sie wurde am 7. August 1974 durch den damaligen Ministerpräsidenten Helmut Kohl gestiftet. Die Ehrennadel wird für eine mindestens sechszehnjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen oder kulturellen Zwecken oder für vergleichbare Tätigkeiten verliehen.

Folgenden Personen wurde die Ehrennadel verliehen:


August Nahstoll, Grünstadt (LG Frankenthal)
Stefan Schwaab, Neustadt an der Weinstraße (LG Frankenthal)
Margit Volz, Frankenthal (LG Frankenthal)

Patrick Henigin, Neustadt an der Weinstraße (Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße)
Silke Schick, Neustadt an der Weinstraße (Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße)

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