| Doppelhaushalt 2023/2024

Landtag berät Doppelhaushalt für 2023/2024 – Justizminister Herbert Mertin: „Zukunftsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Justiz wird konsequent weiter ausgebaut“

Porträt von Justizminister Herbert Mertin
Justizminister Herbert Mertin

Anlässlich der Debatte über den Haushaltsplan des Ministeriums der Justiz im Rahmen der derzeitigen Haushaltsberatungen erklärte Justizminister Herbert Mertin heute in Mainz: „Der Doppelhaushalt 2023/2024 schafft die finanziellen und personellen Rahmenbedingungen, damit die rheinland-pfälzische Justiz bei den vielfältigen aktuellen und kommenden Aufgaben ihren verfassungsrechtlichen Auftrag erfüllen kann. Dabei möchte ich insbesondere die weitere Verstärkung der Staatsanwaltschaften und Gerichte zur effektiven Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern, von Terrorismus und Extremismus sowie von Hasskriminalität im Internet betonen. Die hohe Zahl von Haft- und Umgangsverfahren verursacht auch einen deutlichen Aufgabenzuwachs bei den Justizwachtmeistereien im Bereich der Sicherheit innerhalb der Justiz. Im Bereich des Justizvollzugs steht die Behandlung psychisch auffälliger und kranker Gefangener im Vordergrund. Hier ist es darüber hinaus unser Ziel, die Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reduzieren.“

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Digitalisierung der Justiz. Die Regierungsvorlage stellt die Weichen, um den von der Justiz eingeschlagenen Weg der Digitalisierung konsequent fortzusetzen. So gilt es insbesondere, die gesetzlich zum 1. Januar 2026 verbindlich vorgegebene Einführung der elektronischen Akte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften umzusetzen.

Die Zukunftsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Justiz wird über Stellenzuwächse und Digitalisierung auch durch zwei Gesetzesentwürfe, die Im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan abschließend beraten wurden, weiter ausgebaut:

So wird in dem Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof eine dynamische Verweisung auf die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung zum elektronischen Rechtsverkehr und zur elektronischen Aktenführung in das Landesgesetz über den Verfassungsgerichtshof aufgenommen.

Mit dem Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung (JAG) wird die juristische Ausbildung an verschiedenen Stellen modernisiert. So wird beispielsweise die Ableistung des juristischen Vorbereitungsdiensts in Teilzeit ermöglicht und eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die elektronische Anfertigung von Examensarbeiten geschaffen.

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