Im Rahmen einer Feierstunde im Zweibrücker Schloss wurde heute Martin Graßhoff von Justizminister Herbert Mertin feierlich ins Amt des Generalstaatsanwalts eingeführt, nachdem er das Amt bereits seit dem 25. April 2017 ausübt. Zugleich wurde der bisherige Generalstaatsanwalt Dr. Horst Hund verabschiedet, der im Dezember 2016 eine leitende Funktion im Mainzer Justizministerium übernommen hat.
Mertin dankte zunächst Dr. Horst Hund für seine geleistete Arbeit in der rheinland-pfälzischen Justiz: „Sie haben in Ihrer bisherigen Dienstzeit insbesondere die rheinland-pfälzischen Staatsanwaltschaften geprägt wie vor Ihnen kaum ein anderer. In all Ihren bisherigen Verwendungen hat Ihre große IT-Affinität breiten Raum eingenommen. Auch für die Nachwuchsförderung haben Sie sich stets besonders engagiert. Dabei ist besonders Ihre bemerkenswerte Entschlussfreudigkeit, Ihr Fleiß und Ihre herausragende Planungs- und Organisationsfähigkeit hervorzuheben. Von diesen Eigenschaften können wir im Justizministerium nun unmittelbar profitieren“.
Im Anschluss wünschte der Minister Martin Graßhoff für seine neue Aufgabe Erfolg, persönliche Zufriedenheit und alles Gute: „Sie sind Staatsanwalt mit Leib und Seele und verfügen über umfangreiche Erfahrungen auf allen Ebenen der staatsanwaltlichen Arbeit. Mit Ihrer herausragenden juristischen Begabung, Ihrem Fachwissen, ausgeprägter Gewissenhaftigkeit und Verlässlichkeit und Ihrer aufgeschlossenen Wesensart haben Sie sich an all Ihren Tätigkeitsstätten große Anerkennung erworben. Ich habe keinen Zweifel, dass Sie dank Ihrer großen fachlichen wie organisatorischen Erfahrungen die Geschicke der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken im besten Sinne leiten werden“.
Information:
Martin Graßhoff trat im Juli 1998 zunächst als Richter bei dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz. Es folgten Stationen als Staatsanwalt bei den Staatsanwaltschaften Kaiserslautern und Zweibrücken, wo er 2001 auch zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt wurde. Nach Abordnungen an die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken im Jahr 2007 sowie an das Ministerium der Justiz im Jahr 2009 wurde er 2010 zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mainz befördert. Im Mai 2011 wurde er ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Von Oktober 2012 bis Juni 2015 übernahm er bei der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken die Funktion eines Leitenden Oberstaatsanwalts. Ab 1. Juni 2015 war Martin Graßhoff als Leitender Oberstaatsanwalt Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Am 25. April 2017 erfolgte seine Ernennung zum Generalstaatsanwalt.
Dr. Horst Hund trat im Mai 1984 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mainz in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. Nach Tätigkeiten als Richter bei den Landgerichten Bad Kreuznach und Mainz wurde er im April 1987 bei der Staatsanwaltschaft Mainz zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt. Es folgte von 1989 bis 1997 eine Tätigkeit im Ministerium der Justiz in Mainz. Im April 1997 erfolgte die Ernennung zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz unter Bestellung zum ständigen Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts. Von Oktober 1997 bis Mai 2006 führte er als Leitender Oberstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, daran anschießend bis Januar 2012 die Staatsanwaltschaft Koblenz. Im Januar 2012 erfolgte die Beförderung zum Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken. Seit Dezember 2016 nimmt er die Aufgaben des Leiters der Strafvollzugsabteilung im Ministerium der Justiz wahr.
Die Generalstaatanwaltschaft Zweibrücken ist eine von zwei Generalstaatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz. Ihr Zuständigkeitsgebiet erstreckt sich über die gesamte Pfalz mit rund 1,4 Millionen Gerichtseingesessenen. Sie ist dienstvorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau (Pfalz) und Zweibrücken. Der Dienstaufsicht des Generalstaatsanwalts unterstehen insgesamt rund 330 Beschäftigte, darunter 112 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie 24 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte.