| Ordentliche Gerichtsbarkeit

Mertin: Pilotprojekt „Elektronischer Rechtsverkehr“ bei Oberlandesgericht Koblenz erfolgreich gestartet

„Die Digitalisierung der rheinland-pfälzischen Justiz ist eine Erfolgsgeschichte, die es fortzuschreiben gilt. Bereits seit zehn Jahren weiten wir den elektronischen Rechtsverkehr mehr und mehr aus. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können schnell, einfach und zeitsparend elektronische Dokumente einreichen. Seit Juli 2016 pilotieren wir den elektronischen Rechtsverkehr erfolgreich bei den beiden Oberlandesgerichten in Koblenz und Zweibrücken. Damit arbeitet unsere Justiz nicht nur bürgernah, sondern auch zeitgemäß“, erklärte Justizminister Herbert Mertin anlässlich seines heutigen Besuchs bei dem Oberlandesgericht Koblenz.

Der Minister nutzte den Besuch, um sich bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz Hans-Josef Graefen und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den engagierten Einsatz zugunsten der rheinland-pfälzischen Justiz zu bedanken. So sei das Oberlandesgericht Koblenz in vielerlei Hinsicht „Motor“ für innovative Anstöße, von der die gesamte rheinland-pfälzische Justiz profitiere. Dies zeige sich auch bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. „Herr Graefen, Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen mit Ihrer guten Arbeit für die Gerichte Ihres Bezirks eine Vorbildrolle ein, der Sie voll und ganz gerecht werden. Hierfür möchte ich mich heute bei Ihnen persönlich bedanken“, betonte Mertin. Nicht zuletzt deshalb habe man sich für die Pilotierung der Zivil- und Familiensachen bei den beiden Oberlandesgerichten entschieden.

Zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sind alle Gerichte durch das durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 verpflichtet, bis zum 1. Januar 2018 in den meisten Verfahrensarten elektronische Dokumente entgegenzunehmen. Rheinland-Pfalz hat mit der Umsetzung so frühzeitig begonnen, dass der elektronische Rechtsverkehr bereits jetzt weit vorangeschritten ist:

Auf freiwilliger Basis ist der elektronische Rechtsverkehr in den rheinland-pfälzischen Fachgerichtsbarkeiten bereits seit 10 Jahren flächendeckend eröffnet. Darüber hinaus kann seit vielen Jahren mit den Registergerichten sowie dem gemeinsamen Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland elektronisch kommuniziert werden. Ebenso ist inzwischen die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Insolvenzgerichten und in der Arbeitsgerichtsbarkeit erfolgreich abgeschlossen. Rheinland-Pfalz ist zudem das einzige Land, dessen Verfassungsgerichtshof den elektronischen Rechtsverkehr bereits eröffnet hat.

Last but not least wurde seit Juli 2016 mit der Pilotierung bei den beiden Oberlandesgerichten in Zivil und Familiensachen begonnen. Auch die ersten Grundbuchämter in Bitburg, Pirmasens und Zweibrücken setzen seit Juli 2016 den elektronischen Rechtsverkehr ein. Inzwischen sind dort insgesamt fast 3000 elektronische Nachrichten eingegangen. Von November 2016 bis Ende 2017 ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs auch  bei den Land- und Amtsgerichten in ganz Rheinland-Pfalz geplant.

Betrachtet man den elektronischen Rechtsverkehr in der rheinland-pfälzischen Justiz im Jahr 2015 insgesamt, so sind in gerichtlichen Verfahren sogar mehr als 280.000 elektronische Nachrichten eingegangen. Bei Berücksichtigung der Mahnverfahren kommen noch 335.000 elektronische Anträge hinzu. Zudem wurden bereits heute mehr als zwei Drittel der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten von mindestens einem Beteiligten elektronisch geführt.

Mehr zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter

<link https: jm.rlp.de de themen digitale-welt elektronischer-rechtsverkehr>jm.rlp.de/de/themen/digitale-welt/elektronischer-rechtsverkehr/

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