Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjustizvollzugsgesetzes und anderer Justizgesetze des Landes gebilligt. Das Änderungsgesetz verfolgt das Ziel, dem in der Justizpraxis festgestellten Änderungsbedarf an verschiedenen Justizgesetzen Rechnung zu tragen.
In das Landesjustizvollzugsgesetz, das Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und das Landesjugendarrestvollzugsgesetz sollen Regelungen aufgenommen werden, die in Zukunft eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz bei denjenigen Personen ermöglichen, die Gefangene, Untergebrachte oder Arrestierte religiös betreuen. Hierzu erklärt Justizminister Herbert Mertin: "Angesichts möglicher Radikalisierungstendenzen und der daraus resultierenden Bedrohungslage wollen wir sicherstellen, dass Personen zur Betreuung der Gefangenen eingesetzt werden, die Gewähr dafür bieten, fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes zu stehen."
Zugleich soll eine maßvolle und situationsangemessene Reduzierung der umfassenden Planungs- und Dokumentationspflichten erfolgen und dadurch mehr Zeit für die Betreuung der inhaftierten Personen frei gesetzt werden. "Insbesondere bei Gefangenen, die lediglich eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, weil sie eine ihnen auferlegte Geldstrafe nicht bezahlt haben, werden wir auf die Erstellung von Vollzugs- und Eingliederungsplänen verzichten - deren Haftzeit beträgt im Durchschnitt gerade einmal fünf Wochen. Damit entlasten wir die Bediensteten von vielfach als unnötig empfundener Bürokratie", so der Justizminister weiter.
Schließlich soll die Handlungssicherheit der Vollzugsbediensteten bei der Entscheidung über die Verlegung in den offenen Vollzug und die Gewährung von Lockerungen durch eine gesetzliche Klarstellung der Abwägungskriterien verbessert werden. Hierzu erläutert Mertin: "Die Entscheidung über die Unterbringung im offenen Vollzug muss sich vor allem auf die aktuellen Eindrücke der Justizvollzugsbediensteten von den Straf- und Jugendstrafgefangenen stützen. Vorstrafen und andere Erkenntnisse aus der Vergangenheit sind zwar zu berücksichtigen, ausschlaggebend muss jedoch die gegenwärtige Beurteilung des Behandlungserfolges sein."
Der Gesetzesentwurf wird nach der Billigung durch den Ministerrat nunmehr das übliche Anhörungsverfahren durchlaufen, ehe er dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet werden wird. "Mit den heute auf den Weg gebrachten Änderungen kommen wir zahlreichen Anregungen und fachlichen Empfehlungen aus der Praxis des Justizvollzugs nach und passen diesen an die aktuellen Herausforderungen an", so der Minister abschließend.