| Rechtsausschuss des Landtags zum Neuerlass der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO)

Neuerlass der JAPO bringt viele Erleichterungen und macht juristisches Examen für die Zukunft fit; bei umstrittenem Markierungsverbot gewährt Justizminister Herbert Mertin großzügige Übergangsregelung bis in das Jahr 2025

Justizminister Herbert Mertin nahm im heutigen Rechtsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz zur aktuellen Diskussion im Zusammenhang mit dem Entwurf des Neuerlasses der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) Stellung. Während viele Änderungen wie beispielsweise die Einführung des Teilzeit-Referendariats oder die Wiedereinführung der verdeckten Zweitkorrektur positive Wirkungen für Studierende, Referendarinnen und Referendare sowie das Landesprüfungsamt bei seiner Arbeit hervorrufen, hat ein Reformpunkt des Entwurfs deutliche Kritik erfahren: Nach § 6 Absatz 2 Satz 3 sollten in Zukunft Markierungen in den Hilfsmitteln, also den Gesetzestexten und juristischen Kommentaren, unzulässig sein, so der Entwurf, und dies bereits ab dem 1. August 2023.
Portraitaufnahme von Justizminister Herbert Mertin
Justizminister Herbert Mertin

„Mitunter wird der jungen Generation vorgeworfen, sie leide unter Politikverdrossenheit und würde sich wenig interessieren oder nicht leidenschaftlich genug für ihre Belange einsetzen. Diesen Vorwurf kann ich voller Überzeugung widerlegen! In kürzester Zeit haben sich Studierende und Referendarinnen und Referendare unter geschicktem Einsatz der digitalen Medien vernetzt, organisiert und mobilisiert, um ihren Bedenken gegen diesen Punkt mit den Markierungen Gehör zu verschaffen. Für diese Ge- und Entschlossenheit spreche ich allen meine Anerkennung aus, so funktioniert Politik, deshalb gibt es Anhörungen und die jungen Leute haben das absolut verstanden und gut genutzt!“, begann Justizminister Mertin seine Stellungnahme.

Sodann versprach er eine großzügige Übergangsregelung für den umstrittenen Punkt: „Den Studierenden sowie Referendarinnen und Referendare möchte ich versichern: Wir nehmen Ihre Bedenken sehr ernst und haben nach entsprechender Überprüfung des Entwurfs beschlossen, diesen durch eine großzügige Übergangsregelung Rechnung zu tragen. Das Markierungsverbot wird im Sinne einer Vertrauensschutzregelung erst im Jahr 2025 zum Tragen kommen! Dies bedeutet, dass die Referendarinnen und Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst am 2. Mai 2023 aufgenommen haben, ihr schriftliches Examen im Oktober 2024 wie auch ihre mündliche Prüfung im Mai 2025 noch mit den bekannten Markierungsmöglichkeiten absolvieren können. Auch die Studierenden, die spätestens im August 2024 ihr schriftliches Examen und ihre mündliche Prüfung im Januar 2025 absolvieren, werden noch die gewohnten Markierungen in den Hilfsmitteln verwenden können.“

Anschließend erläuterte Minister Mertin, wieso es zu dem Verbot der Markierungen kommen soll: „So wie in acht anderen Bundesländern sollen Markierungen auch in Rheinland-Pfalz untersagt werden. Das dient zunächst der Vorbereitung der Einführung der digitalen Prüfung mit elektronischen Hilfsmitteln, in denen eine Markierung ohnehin nicht möglich ist. Des Weiteren dient das Markierungsverbot aber auch der Chancengleichheit und Rechtssicherheit. Immer häufiger wenden sich Prüflinge an das Landesprüfungsamt und bitten um eine Bestätigung, dass die von ihnen vorgenommenen Markierungen zulässig sind. Dieser Kontrollaufwand ist weder personell noch finanziell wirtschaftlich leistbar, da der Aufwand unverhältnismäßig hoch ist. Denn nicht eine einzelne Unterstreichung allein muss in den Blick genommen werden, sondern der gesamte Text. Allein in der staatlichen Pflichtfachprüfung betrug die durchschnittliche Zahl der Prüflinge in den letzten fünf Jahren 531 Prüflinge jährlich. Im staatlichen Teil des ersten Examens sind Gesetzestexte mit mehr als 16.000 Seiten zugelassen, und zwar pro Prüfling! Somit müssten – zur Gewährleistung der Gleichbehandlung und Chancengleichheit aller Prüflinge – im ersten Examen 8.496.000 Seiten im Jahr kontrolliert werden. In der zweiten juristischen Staatsprüfung kommen weitere astronomische 10.208.000 zu kontrollierende Seiten hinzu – ohne Berücksichtigung der in der mündlichen Prüfung zusätzlich zugelassenen Hilfsmittel. Die Frage, ob eine systematische Kommentierung vorliegt, ist darüber hinaus nur durch im juristischen Bereich vorgebildete Personen sinnvoll nachzugehen. Eine ausreichende Anzahl solcher Kräfte abzustellen, ist nicht möglich, ganz abgesehen davon, dass die kontrollierten Hilfsmittel nach der Kontrolle eigentlich unter Verschluss gehalten werden müssten, damit keine nachträglichen Veränderungen vorgenommen werden können. Dies hätte die absurde Folge, dass die Hilfsmittel nicht zum Lernen zur Verfügung ständen.“

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