| Karriere bei der Justiz

(R)ECHT UNABHÄNGIG – Justizstaatssekretär Philipp Fernis im Gespräch mit Nachwuchskräften der rheinland-pfälzischen Justiz

Justizstaatssekretär Philipp Fernis und Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz Marliese Dicke mit den Anwärterinnen und Anwärtern

Im Justizzentrum Bad Kreuznach informierte sich Justizstaatssekretär Philipp Fernis heute gemeinsam mit der Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz Marliese Dicke und dem Präsidenten des Landgerichts Tobias Eisert über die aktuellen Herausforderungen in der Nachwuchsgewinnung der rheinland-pfälzischen Justiz. In Gesprächen mit insgesamt acht Justizfachwirtanwärterinnen und -anwärtern sowie Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärtern berichteten diese über ihre bisherigen Erfahrungen in der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie ihre beruflichen Perspektiven.

„Das Land Rheinland-Pfalz und insbesondere seine Justiz ist ein verlässlicher und attraktiver Arbeitgeber“, betonte der Staatssekretär anschließend. „Dennoch geht auch an uns der Fachkräftemangel nicht spurlos vorbei. Umso entschlossener wollen wir in Zukunft mit modernsten Arbeitsplätzen und familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen nachhaltig um die besten Köpfe im Land werben, damit unsere Justiz ihre vielfältigen und wichtigen Aufgaben weiterhin so gut erfüllen kann. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Stabilitätsanker unserer Justiz. Als Fachjuristen nehmen sie bei Gerichten und Staatsanwaltschaften die ihnen übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Ihre Stellung ist insoweit mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar. Auch sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Diese Besonderheit macht den Beruf neben der facettenreichen rechtlichen Thematik besonders attraktiv.“

Information:

Justizfachwirtinnen und -fachwirte sind bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften mit der Verwaltung der Akten, der Bearbeitung des Postein- und -ausgangs, der Protokollführung in Gerichtsverhandlungen und vielem mehr betraut. Mindestvoraussetzung für die Einstellung ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein gleichwertiger Bildungsstand. Die duale Ausbildung, die Theorie und Praxis verbindet, dauert 26 Monate.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Ihre Stellung ist insoweit mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar. Auch sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Der Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Hervorzuheben sind etwa

  • Entscheidungen in Grundbuchsachen,
  • Entscheidung über fast alle Eintragungen in Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Vereinsregister),
  • Aufgaben des Familiengerichts sowie des Betreuungsgerichts, insbesondere Verpflichtung von Betreuern, Vormündern und Pflegern sowie Überwachung deren Tätigkeit,
  • Aufgaben des Nachlassgerichts, z.B. Testamentseröffnungen und Erteilung von Erbscheinen,
  • Festsetzung der in Zivil-, Familien- und Strafsachen zu erstattenden Kosten sowie der Rechtsanwaltsvergütung,
  • Bearbeitung der Insolvenzverfahren nach deren Eröffnung,
  • Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen, Zwangsverwaltung,
  • Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen bei den Staatsanwaltschaften (einschließlich des Erlasses von Haftbefehlen und Steckbriefen).

Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit der Rechtspfleger erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und dauert 36 Monate. Voraussetzung für die Einstellung ist die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.

Im Rahmen des aktuell laufenden Auswahlverfahrens werden jedenfalls noch bis zum 28. Februar 2019 Bewerbungen für den am 1. September 2019 beginnenden Rechtspflergervorbereitungsdienst entgegengenommen. Weitere Informationen finden sich unter <link https: olgko.justiz.rlp.de de ausbildung-stellenangebote rechtspflegerausbildung bewerbung-und-einstellung>olgko.justiz.rlp.de/de/ausbildung-stellenangebote/rechtspflegerausbildung/bewerbung-und-einstellung/.

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