Robbers / Ahnen: Girokonto ist wichtige Basis für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

„Der Bundesrat hat heute den Weg für das Recht auf ein Girokonto für alle frei gemacht. Das neue Gesetz wird den Alltag vieler Menschen sehr erleichtern“, erklärte Verbraucherschutzminister Prof. Dr. Gerhard Robbers anlässlich der heutigen Aussprache im Bundesrat. zum Zahlungskontengesetz „Denn: der Zugang zu einem Girokonto ist eine elementare Grundbedingung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Für die meisten ist dies eine Selbstverständlichkeit, für einige leider nicht. Es muss davon ausgegangen werden, dass fast eine Million Menschen nicht über ein Girokonto verfügen“, so der Minister.

 

Das heute beratene Zahlungskontengesetz stellt sicher, dass alle Verbraucher das Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen wie Eröffnung, Führung und Schließung - dem sogenannten Basiskonto - haben. Rheinland-Pfalz hat sich bereits seit 2008 für ein derartiges Gesetz eingesetzt. Profitieren werden von der neuen Regelung insbesondere Wohnungslose, Asylsuchende und Geduldete, denen die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ohne Konto bisher erschwert wurde.

Insbesondere die Einkünfte, sei es Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld oder BAFöG, werden fast ausschließlich über eine Bankverbindung abgewickelt. Aber auch Miete, Strom, Wasser oder Online-Käufe werden durch Überweisungen, Lastschriften oder Kreditkartenzahlungen beglichen.

Auch Finanzministerin Doris Ahnen begrüßte die neue Regelung: „Das Gesetz ist überfällig. Heutzutage ist die Nutzung eines Basiskontos aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Menschen ohne Kontostand werden sozial und wirtschaftlichen ausgegrenzt. Ein fehlendes Konto wird schnell zum Stolperstein bei Wohnungs- oder Arbeitssuche. Außerdem kommen auf Betroffene höhere Kosten zu, da Bareinzahlungen an den Schaltern der Bank in der Regel teurer sind. Wir müssen bei der Einführung der Richtlinie zudem darauf achten, dass das Verfahren nicht mit einem übermäßigen bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden wird.“ 

Durch das neue Gesetz wird auch die Höhe der Kontogebühren auf ein angemessenes Maß begrenzt. Denn: auch wenn das Basiskonto nicht unentgeltlich ist, muss es doch erschwinglich bleiben. Zudem sind die Möglichkeiten der Kündigung des Kontos durch  das Kreditinstitut eingeschränkt. Nur wenn ein ausdrücklich genannter Ablehnungs- oder Kündigungsgrund vorliegt, darf das Institut vom Vertragsschluss absehen oder den Basiskontovertrag kündigen. 

„Kontolosigkeit stigmatisiert. Das darf nicht sein. Hier ist der Staat in der Verantwortung, dies um der sozialen Gerechtigkeit willen zu ändern“, so Robbers.

 

 

 

 

 

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