| Opferschutzbericht

Siebter Opferschutzbericht der Landesregierung vorgestellt – Justizminister Mertin: Rheinland-Pfalz im Bereich des Opferschutzes nach wie vor auf gutem Weg

Justizminister Herbert Mertin

Justizminister Herbert Mertin stellte in der heutigen Sitzung des Ministerrates den siebten Opferschutzbericht der Landesregierung vor.

„Rheinland-Pfalz ist im Bereich des Opferschutzes nach wie vor auf einem guten Weg. Es wird leider nicht immer gelingen, Straftaten zu verhindern. Umso wichtiger ist es, dass den Opfern in sensibler Art und Weise schnell und unmittelbar ausreichende Beratung und Hilfe angeboten wird. Die Landesregierung nimmt den aktuellen Opferschutzbericht zum Anlass, nicht nur für eine nachdrückliche strafrechtliche Verfolgung, sondern auch weiterhin konsequent für die Prävention von Straftaten einzutreten und die Opfer von Straftaten bestmöglich zu unterstützen“, erklärte Mertin anlässlich der Vorstellung des Berichts.

Der mehr als 200 Seiten umfassende Bericht stellt eine Fortschreibung der bisherigen sechs Opferschutzberichte dar und greift im Wesentlichen die seit November 2018 eingetretenen Änderungen und Neuerungen auf. Der Aufbau orientiert sich an den Vorgaben des Landtags.

Nach einer Einführung (Abschnitt A) werden die für die unterschiedlichen Bereiche des Opferschutzes relevanten Änderungen in der Gesetzgebung seit dem letzten Opferschutzbericht beschrieben, gefolgt von der Darstellung der Entwicklung der Opferzahlen in den vergangenen zehn Jahren sowie der Projekte und Maßnahmen der Regierung in den Bereichen des vorsorgenden und des nachsorgenden Opferschutzes. Beibehalten wurde der im Dritten Opferschutzbericht 2012 eingefügte Abschnitt „Vernetzung“, der den besonders wichtigen Gedanken der ressortübergreifenden und interdisziplinären Zusammenarbeit betont.

In den zurückliegenden Jahren konnten zahlreiche Verbesserungen für die Situation von Opfern von Straftaten erreicht werden. Diese in Abschnitt B beschriebenen gesetzlichen Neuregelungen und Vorhaben veranschaulichen, dass das Thema Opferschutz weiterhin im Fokus gesetzgeberischen Handelns steht. So hat der Bundesgesetzgeber wichtige Änderungen im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts mit ausdrücklich opferschützender Intention vorgenommen. Der Anspruch auf Beiordnung eines Nebenklagevertreters wurde auf alle Vergewaltigungsopfer ausgeweitet. Die Verpflichtung zur audio-visuellen Aufzeichnung der Vernehmungen von Opfern von Sexualstraftaten wurde ebenfalls erweitert, um diesen belastende Mehrfachaussagen zu ersparen. Es wurde darüber hinaus das soziale Entschädigungsrecht grundlegend reformiert.

Die in Abschnitt C enthaltene Übersicht über die Opferentwicklung in Rheinland-Pfalz konzentriert sich auf die Opfer der bekanntgewordenen Straftaten und gibt z.B. Aufschluss darüber, ob Tatverdächtige mit dem Opfer bereits vor der Tat in einer Beziehung standen. Diese Aspekte liefern wichtige Anhaltspunkte vor allem für eine Überprüfung und Anpassung der polizeilichen Präventionskonzepte. Die Auswertungen werden bei Bedarf verfeinert und an den Stand der kriminologischen Forschung angepasst. 2019 hat die Polizei in Rheinland-Pfalz 54.622 Opfer von Straftaten registriert. Bei 3.286 bzw. 6,0 % der Opfer blieb es beim Versuch einer Straftat. Von den 54.622 Opfern waren 22.204 bzw. 40,7 % weiblich (2010: 42,0 %) und 32.418 bzw. 59,3 % männlich (2010: 58,0 %). Gegenüber 2010 stieg die Zahl der Opfer damit um 5.181 (+10,5 %), wobei die Opferzahlen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar sind. Die Zunahme der Opferzahl liegt insbesondere darin begründet, dass Widerstandshandlungen erst seit dem Jahr 2011 als Opferdelikte ausgewiesen werden.

Abschnitt D.I gibt einen Überblick über wesentliche Präventionsaktivitäten auf Landesebene. Diese sollen dazu beitragen, dass Menschen gar nicht erst Opfer einer Straftat werden. Die Präventionsarbeit in Rheinland-Pfalz ist weiterhin sowohl thematisch als auch hinsichtlich der angesprochenen Zielgruppen breit aufgestellt. Hierbei kommt unverändert den Maßnahmen im polizeilichen und schulischen Bereich eine große Bedeutung zu. Präventionsarbeit steht dabei stets vor der Herausforderung, sich gesellschaftlichen und tatsächlichen Entwicklungen anzupassen und die entsprechenden Konzepte weiterzuentwickeln. Neu aufgenommen wurde in diesem Abschnitt insbesondere der Beauftragte der Ministerpräsidentin für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Rheinland-Pfalz.

Der Landesregierung ist es auch in dem aktuellen Berichtszeitraum gelungen, Aktivitäten im Bereich des nachsorgenden Opferschutzes fortzuführen und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen (vgl. Abschnitt D.II). Gerade bei den im letzten Opferschutzbericht erstmals aufgenommenen Institutionen standen die Themen Weiterentwicklung und Etablierung im Vordergrund: So hat der im August 2018 ernannte Opferbeauftragte der Landesregierung Rheinland-Pfalz im ersten Jahr seiner Amtszeit ein umfangreiches Kriseninterventionskonzept erarbeitet und den Aufbau eines interdisziplinären, breit gefächerten Kompetenznetzwerkes vorangetrieben. Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Amokfahrt in Trier hat sich die Einrichtung des Opferbeauftragten als zentrale Anlaufstelle für Opfer und Angehörige in solchen Fällen als ein besonders wichtiger Baustein im Bereich des nachsorgenden Opferschutzes erwiesen.

Auch die Etablierung der psychosozialen Prozessbegleitung in der gerichtlichen Praxis ist weiter vorangeschritten. Die psychosoziale Prozessbegleitung wird in Rheinland-Pfalz gut angenommen, die Beiordnungszahlen konnten im Berichtszeitraum deutlich erhöht werden.

Sowohl im Bereich der Prävention als auch bei der Unterstützung von Opfern kommt Kooperationskonzepten eine große Bedeutung zu (vgl. Abschnitt D.III). Aus diesem Grund wurden die bestehenden Konzepte weitergeführt und intensiviert. Hierzu gehören beispielsweise die Durchführung interdisziplinärer Fallkonferenzen bei Hochrisikofällen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen, die interdisziplinäre Arbeitsgruppe FOKUS: Opferschutz sowie die Zusammenarbeit mit dem WEISSEN RING e.V. Die landesweiten Konzepte werden durch die Vernetzung der für den Opferschutz verantwortlichen Stellen auf regionaler Ebene flankiert.

„Auch der Siebte Opferschutzbericht dokumentiert, dass die Landesregierung ihre Bemühungen um Verbesserungen beim Opferschutz fortgesetzt und intensiviert hat. Er ermöglicht einen umfassenden Überblick über die Tätigkeit der Landesregierung auf dem Gebiet des Opferschutzes in den beiden vergangenen Jahren. Bewährte Maßnahmen und Projekte wurden nicht nur fortgeführt, sondern auch neue Initiativen und Maßnahmen ergriffen“, so der Minister abschließend.

Information:

In seinem Beschluss vom 24. Mai 2007 (zu LT-Drucksache 15/1107) hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, einen schriftlichen Bericht darüber vorzulegen, welche Maßnahmen sie zur Verbesserung des Opferschutzes ergriffen hat bzw. zu ergreifen beabsichtigt. Nach dem Beschluss des Landtages soll der Opferschutzbericht nach seiner ersten Erstellung künftig alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Dem ist die Landesregierung nachgekommen und legt seit 2008 alle zwei Jahre den Opferschutzbericht vor. Der Siebte Opferschutzbericht der Landesregierung ist ab sofort abrufbar unter: https://s.rlp.de/pd7Pl.

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